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Aktuelle Abwertungen schmälern Immobilienwerte des Morgan Stanley P2 Value

Bild: Aktuelle Abwertungen schmälern Immobilienwerte des Morgan Stanley P2 Value
Dr. Ralf Stoll
Dr. Ralf Stoll

(openPR) Im Oktober 2010 war der Morgan Stanley P2 Value geschlossen worden, jetzt bleiben noch etwas mehr als 2 Jahre um das gesamte Immobilienvermögen zu möglichst marktgerechten Preisen zu veräußern und die Anleger in Teilsummen auszubezahlen. Was den Anlegern aktuell Sorge macht: Auch Ende August und Anfang September hat sich der Anteilwert des Morgan Stanley P2 Value zweifach vermindert, was auf eine Abwertung von 3 Immobilien aus dem Fondsbesitz zurückzuführen ist.



Schon Ende August 2011 wurden die Logistikimmobilien „La Granada I-III“ in Spanien und das Büroobjekt „Trianon“ in Deutschland nachbewertet, wobei sich der Anteilwert des Morgan Stanley P2 Value aufgrund des Bewertungsergebnisses und einer Änderung bei den latenten Steuern um 0,40 € verminderte. Nunmehr lag der Anteilwert des Morgan Stanley P2 Value bei 23,19 €.

Anfang September hatte sich der Anteilwert des Morgan Stanley P2 Value weiter reduziert - und zwar um 0,35 €, sodass er derzeit nur noch bei 22,86 € steht. Diese nochmalige Abwertung lässt sich auf eine Neubewertung der Immobilie „Octus Shukugawa“ in Japan zurückführen.

Anleger des Morgan Stanley P2 Value, die die Verluste des offenen Immobilienfonds nicht weiter auf ihren Schultern tragen möchten, sollten sich deshalb umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung der Banken wenden.

Eine Falschberatung ist in solchen Fällen gegeben, wenn Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken des Morgan Stanley P2 Value aufgeklärt wurden. Oftmals wussten die Anleger des Morgan Stanley P2 Value auch nichts über die Möglichkeit der Schließung des Fonds oder dass dieser sogar abgewickelt werden könnte. Zudem wurde den Anlegern eine Beteiligung an dem Morgan Stanley P2 Value als besonders sicher angepriesen, was so nicht haltbar ist, wie man durch die Auflösung des Morgan Stanley P2 Value sieht. Schließlich liegt eine Pflichtverletzung der Banken auch dann vor, wenn sie dem Anleger verschwiegen hat, dass sie von der Fondsgeschäftsführung Kick-Backs (Provisionen) für die Vermittlung der Anteile an dem Morgan Stanley P2 Value erhalten hat.

Es bestehen demnach zahlreiche Möglichkeiten für eine Aufklärungspflichtverletzung der Banken, sodass Anleger des Morgan Stanley P2 Value immer noch die Gelegenheit haben eine Rückabwicklung der Anlage zu erreichen. Allerdings sollte – wie in jedem Fall – schnell gehandelt werden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

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