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Gerichte prüfen Marktpreisanpassung der Clerical Medical

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Rechtsanwälte für Kapitalanleger
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(openPR) München, den 20.10.2010. Die sogenannte Marktpreisanpassung, durch die die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical Auszahlungen an die Kunden reduzieren kann, ist nach Auffassung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen unzulässig, da eine Rechtsgrundlage fehlt. Dafür spricht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 05.10.2010, Aktenzeichen 20 O 87/10, gegen eine deutsche Versicherungsgesellschaft. In der Vergangenheit führte die Marktpreisanpassung teilweise zu stark reduzierten Auszahlungen an die Versicherten der Clerical Meidcal.



Ein Großteil der deutschen Kunden der Clerical Medical ist mit der Wertentwicklung der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge sehr unzufrieden. Für tausende Kunden bedeuten die geringen Zuwächse ihrer Verträge bei der Clerical Medical sogar eine existentielle Bedrohung, da für die Einzahlung in den Lebensversicherungsvertrag ein Darlehen aufgenommen worden ist, das nun nicht wie geplant bedient werden kann.

Durch diverse Hebelgeschäfte bzw. Zinsdifferenzgeschäfte und Altersvorsorgemodelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept-Rente bzw. Lex-Rente, den Europlan, die Novarent, den Profit-Plan, den Lombard-Plan, die Privaten-Sicherheits-Rente PSR, SmartIN, die Prestige-Konzeptrente, das Stuttgarter Renten Konzept (SRK) und die Performance Plus-Rente drohen deutschen Anlegern Schäden im dreistelligen Millionenbereich.

Ärgerlich für viele Versicherungsnehmer ist dabei auch die sogenannte Marktpreisanpassung. Über dieses Instrument kann Clerical Medical laufende oder einmalige Auszahlungen in manchen Fällen kürzen. Insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung der Lebensversicherungsverträge, also einer Kündigung, wurde schon in der Vergangenheit vielen Betroffenen bei der Auszahlung vom eigentlichen Vertragswert ein Anteil von bis zu 25 % als Marktpreisanpassung abgezogen. Nachdem die Clerical Medical die Maximalhöhe der Marktpreisanpassung im April 2009 auf 35 % angehoben hatte, wurde dann im September 2009 sogar jede Beschränkung aufgegeben. Damit ist auch eine Marktpreisanpassung von 50 % oder mehr theoretisch möglich.

Aus Sicht der Betroffenen und auch nach der Bewertung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen folgt der Umgang der Clerical Medical mit der Marktpreisanpassung gleichzeitig keinen klaren Regeln oder wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten. In den Policenbedingungen der Clerical Medical finden sich keine nachvollziehbaren Voraussetzungen für die Anwendung der Marktpreisanpassung und ihre etwaige Höhe.

Eben diese Situation ist nach der Überzeugung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen nicht mit den Anforderungen der deutschen Gesetze und Gerichte an die Transparenz bzw. die Verständlichkeit von Versicherungsbedingungen in Einklang zu bringen. Bestätigung findet das auch in einem aktuellen Urteil, das die Verbraucherzentrale Hamburg gerade gegen eine deutsche Versicherungsgesellschaft erwirken konnte. Das Landgericht Stuttgart stellte mit seiner Entscheidung vom 05.10.2010 fest, dass die Klauseln der Versicherung für den sogenannten Stornoabzug unwirksam sind. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die betroffenen Versicherungsnehmer nun erhebliche Nachzahlungen fordern können.

Die durch das Landgericht Stuttgart geprüften Versicherungsbedingungen waren dabei aussagekräftiger und verständlicher als die der Clerical Medical zur Marktpreisanpassung. Überträgt man daher den Maßstab des Landgerichts Stuttgart auf die Regelungen in den Policenbedingungen der Clerical Medical zur Marktpreisanpassung, so sind auch diese unwirksam. Clerical Medical darf daher nach der Bewertung der Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen keine Marktpreisanpassung vornehmen.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen haben bereits erste Klagen gegen Clerical Medical gefertigt, um die Unzulässigkeit der Marktpreisanpassung gerichtlich feststellen zu lassen. Auf diesem Weg könnte der Schaden der Betroffenen teilweise deutlich gemindert werden. Wer bereits mit einer Marktpreisanpassung belastet wurde, sollte anwaltlichen Rat einholen. Nähere Informationen finden sich unter www.rentenmodell-hilfe.de .

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