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Freiberuflichkeit vom Brandschutzbeauftragten

18.10.201008:53 UhrVereine & Verbände
Bild: Freiberuflichkeit vom Brandschutzbeauftragten
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar
Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar

(openPR) Ist ein selbstständiger Brandschutzbeauftragter freiberuflich ?
Mit dieser Frage beschäftigte sich die Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar in den letzten Wochen.

Leider hat sich die Frage der Freiberuflichkeit vom Brandschutzbeauftragten nicht pauschal und abschließend klären lassen. Im wesentlichen aufgrund der Tatsache, dass die Tätigkeit "Brandschutzbeauftragter" nicht eindeutig zu den freien Berufen gezählt werden kann. Es ist daher bei der Existenzgründung zu empfehlen, die Frage der Freiberuflichkeit mit einem Steuerberater oder mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Man kann pauschal nur annehmen das der Brandschutzbeauftragte aufgrund dem möglichen Aufgabengebiet, eine ingenieursähnliche sowie eine ähnliche Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist. Dementsprechend den freien Berufen zugeorndet werden kann.

Weitere Informationen zur Freiberuflichkeit vom Brandschutzbeauftragten finden Sie kostenfrei als Download auf der Homepage www.ig-bsb.de der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar. Informationen zur Freiberuflichkeit vom Brandschutzbeauftragten können jederzeit auch telefonisch oder per e-Mail bei der Geschäftsstelle der Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar angefordert werden.

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