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DAD storniert Verträge – Anfechtungen waren erfolgreich

13.05.200519:42 UhrIT, New Media & Software
Bild: DAD storniert Verträge – Anfechtungen waren erfolgreich
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat zahlreiche DAD Verträge erfolgreich angefochten.
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat zahlreiche DAD Verträge erfolgreich angefochten.

(openPR) Im Dezember 2004 erhielten tausende deutsche Internetnutzer ein Schreiben des Deutschen Adressdienstes. Wer das Formular unterschrieb, landete – meist ohne es zu wissen – in dem Adressgrab www.deutschesinternetregister.de – für stolze 879 Euro pro Jahr. Diese Beträge forderte der DAD seit April 2005 von den Betroffenen durch mehrere Schreiben ein. Rechtsanwalt Christian Solmecke nahm sich der Sache an und hatte Erfolg:

Der Deutscher Adressdienst (DAD) hat mit Schreiben vom 13. Mai 2005 auf die Anfechtungen durch die Kanzlei „MICHAEL Rechtsanwälte und Notare“ reagiert. Der DAD teilte mit, dass die entsprechenden Verträge nun storniert werden. Bereits gezahlte Gelder sollen zurück erstattet werden.

„Der DAD erfüllt damit nur, wonach er nach geltendem Recht sowieso verpflichtet wäre“, erläuterte Rechtsanwalt Christian Solmecke, der zahlreiche DAD Opfer vertritt. „Nach den ersten Presseberichten fühlten sich immer mehr Getäuschte ermutigt, die Verträge durch uns anfechten zu lassen. Die Tragweite des Geschehens wurde uns spätestens bewusst, nachdem auch Opfer aus Tschechien und Österreich um unsere Hilfe baten.“

Zur Stornierung des Vertrages schreibt der DAD nun:

„Leider müssen wir feststellen, dass sich die Angelegenheit für alle Parteien zunehmend unerfreulich und kompliziert gestaltet. Da wir Wert auf Zusammenarbeit mit einer zufriedenen Klientel legen und kein Interesse und Nutzen darin sehen, diesen Streitfall weiterzuverfolgen, haben wir den obigen Auftrag und unsere offene Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht storniert. Die Rückzahlung des von Ihrem Mandanten bereits beglichenen Rechnungsbetrages von 879,28 Euro bezüglich unserer Rechnung vom 14.04.2005 haben wir bereits veranlasst. Wir betrachten die Angelegenheit nunmehr als erledigt und verbleiben mit freundlichen Grüßen.“

Wer den Vertrag mit dem DAD bislang noch nicht angefochten hat, sollte dies so bald wie möglich nachholen. Je nach Anfechtungsart gilt es wichtige Fristen einzuhalten.

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