(openPR) Der Traum vom eigenen Haus kann im wahren Leben manchmal schnell platzen. Beim Häuslebauen kommt es nicht selten zu Streitigkeiten. Der Bauherr meint beispielsweise, der Bauträger müsse für ein schlüsselfertiges Haus Sanitärobjekte der gehobenen Preisklasse liefern. Oder es ergeben sich Missverständnisse zwischen Architekt, Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehler passieren. Der Bauherr meint, ein Baumangel liegt vor, der Handwerker bestreitet das. Bevor der Traum von den eigenen vier Wänden zum Albtraum wird, sollte die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle eingeschaltet werden.
Streiten sich Bauhandwerker und Bauherr, kann die Bauschlichtungsstelle helfen. Diese führt ein Bauschlichtungsverfahren durch. Das ist schneller und preiswerter als ein Gerichtsprozess. Anders als vor Gericht sind teure Sachverständigengutachten meist nicht nötig. Bauprozesse können Jahre dauern. Für ein Schlichtungsverfahren reichen zwei bis drei Monate aus.
Für ein Schlichtungsverfahren eignen sich Streitigkeiten, wenn es um Baumängel geht, wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart ist oder wenn es um Rechnungen geht. Das Verfahren ist einfach. Bauhandwerker und Bauherren können die Bauschlichtungsstelle anrufen. Ein einfacher Brief genügt. Rechtsanwälte sind in dem Verfahren nicht notwendig. Wer will, kann sich aber auch durch einen Anwalt vertreten lassen. "Die Bauleistungen werden immer gemeinsam besichtigt. An Ort und Stelle lassen sich im Gespräch Lösungen finden, die für beide Seiten wirtschaftlich vernünftig sind. Das spart Geld und Nerven", so der Vorsitzende der Bauschlichtungsstelle Dr. Lothar Haas. "Die Bauschlichtungsstelle kann es auch dann schaffen, eine Lösung zu finden, wenn die Beteiligten schon sehr zerstritten sind und kaum noch miteinander sprechen können."
Das Verfahren ist kostengünstig. Je nach dem Ergebnis der Verhandlung werden die Kosten unter den Beteiligten geteilt. Zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus, das von einem Generalunternehmer errichtet worden ist, streiten die Bauherren und der Unternehmer über etwa 20 Mängel im Gesamtwert von 10.000 Euro. Ein Bauschlichtungsverfahren kann dann z.B. 931,60 Euro kosten. Bei einem Gerichtsverfahren müsste man allein mit Gerichtskostenkosten von mindestens 3.088,00 Euro rechnen, und für jeden Rechtsanwalt kämen noch einmal mindestens 1.432,60 Euro hinzu. Ein Schlichtungsverfahren verhindert solche hohen Kosten.
Die Bauschlichtungsstelle ist neutral und unabhängig. Hinter ihr stehen sechs große landesweit tätige Organisationen, etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. und die Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen. Im Jahr 2004 wurden 90% der Streitigkeiten, in denen die Bauschlichtungsstelle vermittelt hat, erfolgreich abgeschlossen.
Nähere Auskünfte gibt es bei der Bauschlichtungsstelle unter Tel.: 0511-380870 oder unter: www.bauschlichtungsstelle.de









