(openPR) Eine Rechtsschutzversicherung bietet die Erfahrung, Zugang und Unterstützung sein eigenes Recht durchzusetzen, sich vor Unrecht zu schützen und um nicht aus Kostengründen auf sein Recht im Streitfall verzichten zu müssen.
Bei einer Rechtsschutzversicherung wird der Versicherungsumfang aus den unterschiedlichen Bausteinen zu den jeweiligen Rechtsgebieten gewählt.
Nach Ablauf der Wartezeiten können Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden. Die Wartezeiten hängen davon ab, wie anbahnend und kostspielig ein Rechtsfall sein kann. Die Wartezeiten sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Grundbaustein ist der Private Bereich, hier sind Angelegenheiten im Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erb und Familienrecht, Medizin/ Gesundheit/ Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Ansprüche aus Kaufverträgen und wenn Sie Schadenersatz geltend machen müssen enthalten.
Dieser kann ergänzt werden um den Berufsbaustein, um Streitigkeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber/ Dienstherren abzusichern rund um das Angestellten- Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht.
Der Verkehrsbaustein um sich im öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger, Fahrradfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder als Autofahrer/ sonstige Fahrzeuge abzusichern gegen den Vorwurf eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, als auch um Schadenersatz geltend machen zu können.
Der Baustein Wohnen/ Immobilie um sich als Mieter bzw. Eigentümer abzusichern in Streitigkeiten gegenüber dem Vermieter bei Mietmängeln, der Nebenkostenabrechnung, Streitigkeiten um das Mietverhältnis bzw. auch in Streitigkeiten mit Nachbarn.
Oder als Eigentümer im Eigentümerrechtsschutz.
Neben den klassischen Bausteinen kann auch die Vermietung, eine selbstständige Tätigkeit bzw. Ein Gewerbebetrieb Rechtsschutz versichert werden. Auch der Internetbereich, oder der Eherechtsschutz müssen explizite gewählt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsabschluss eine Wartezeit beginnt. Für plötzlich eintretende Ereignisse besteht ab Vertragsabschluss Versicherungsschutz. Zum Beispiel im Verkehrsbereich. Die Wartezeit ist im Arbeitsrecht, Immobilienrecht 3 Monate und im Privaten Bereich unterschiedlich. Je nachdem, wie anbahnend und kostspielig eine Streitigkeit ist.
Dieser kurze Rechtsschutz-Report kann keine individuelle Beratung ersetzen, es können für einzelne Leistungen längere Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse bestehen. Es können nicht alle denkbaren Leistungen mitversichert werden.
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