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Gewissensentscheidung hat Vorrang

11.10.201008:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Parlamentarischen Versammlung des Europarats lagen für die Sitzung am 7. Oktober 2010 ein Bericht und eine Beschlussvorlage der britischen Abgeordneten McCafferty vor (Drucksache 12347), mit welcher auf die freie Gewissensentscheidung von Ärzten, medizinischem Personal sowie in Krankenhäusern massiv Einfluss genommen worden wäre. Der Bericht und die Beschlussvorlage unter dem Titel „Der Zugang von Frauen zu gesetzlicher Medizinversorgung: Das Problem des nicht regulierten Aspekts der Einschränkung des Gewissens“ hätten Anbieter medizinischer Leistungen verpflichtet, auch gegen ihre Gewissensentscheidung an Behandlungen, die aus ihrer Sicht ethisch oder religiös abzulehnen sind wie z.B. Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe oder Reproduktionsmedizin, mitzuwirken. Öffentlichen / staatlichen Kliniken und deren Beschäftigten sollte das Recht entzogen werden, mit Gewissensgründen bestimmte ethisch bedenkliche oder abzulehnende Behandlungen zu verweigern. Für Gewissensentscheidungen sollte eine Registrationspflicht eingeführt werden.



„Für viele Christen im medizinischen Dienst und für die christlich geführten Krankenhäuser ist dies nicht hinnehmbar“ sagte David Müller, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU im Rems-Murr-Kreis. Die uneingeschränkte Gewissensentscheidung und das daraus resultierende Recht, bestimmte medizinische Behandlungsverfahren abzulehnen, müsse für die in Kliniken Beschäftigten und für die einzelnen Kliniken unangetastet bleiben. Es gebe keinerlei Rechtfertigung, eine Konkurrenz zwischen der freien Gewissensentscheidung und einem Patientenrecht zu konstruieren und diese letztlich zugunsten des Patientenrechts und gegen die Freiheit des Gewissens zu entscheiden.

„Der EAK Rems-Murr hat kurzfristig nach Bekanntwerden des McCafferty-Berichts sowohl kirchliche Stellen wie auch die deutschen Vertreter in der parlamentarischen Versammlung des Europarats auf diesen Bericht und auf die nicht akzeptable Beschlussvorlage hingewiesen“ fuhr David Müller fort. Die Resonanz sei hervorragend gewesen. Die deutschen Vertreter im Europarat hätten dann auch übereinstimmend erklärt, dass sie der McCafferty-Beschlussvorlage nicht zustimmen werden.

„Ich freue mich, dass diese Aktion des EAK Rems-Murr und vieler Mithelfer erfolgreich war“. Der Beratung im Europarat am 7.Oktober lagen 60 Änderungsanträge zum McCafferty-Bericht vor. Die am Ende verabschiedete Entschließung (Resolution 1763/2010) bestätigt - in konträrem Gegensatz zur McCafferty-Vorlage - den Vorrang der Gewissensentscheidung für Anbieter medizinischer Leistungen gegenüber Patientenrechten.

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