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Mindestlöhne in Deutschland – eine Ideologische Reizdebatte

12.05.200509:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mindestlöhne in Deutschland – eine Ideologische Reizdebatte
Norbert Fuhrmann
Norbert Fuhrmann

(openPR)
Seit dem publizierten Fall des Lohndumpings durch polnische Arbeitnehmer in der Fleischindustrie kursiert seit Wochen die Debatte über Lohndumping und Mindestlöhne. Jeder Verband, jeder Politiker versucht hierzu ein Statement zu geben. Eine Taskforce wird von der Regierung eingesetzt, die schnelle Maßnahmen zur Erweiterung der Mindestlöhne auf andere Branchen erarbeiten soll.



Ideologische Argumente und „Glaubensfragen“ prägen die Debatte. Dabei spielt sicher auch der Wahlkampf in NRW und der dort drohende Machtverlust der SPD eine Rolle.

Hecktisch werden Gesetzesänderungen diskutiert und die Europäische Integrationsgeschwindigkeit kritisiert und kaum einer kann nachvollziehen, was nun die richtigen Entscheidungen der Zukunft sind.

Die EU-Erweiterung und ihre Folgen

Bei den Beschlüssen zur EU-Osterweiterung war zu erwarten, dass auch in verschiedenen Branchen der Druck durch die Billiganbieter aus den neuen Mitgliedsländern verstärkt stattfinden wird. Durch die geografische Lage war von vorneherein klar, dass die Anbieter massiv in der Bundesrepublik Fuß fassen würden. Das Lohngefälle innerhalb der EU ist durch die neuen Partnerstaaten deutlich verschoben worden. In den meisten neuen Mitgliedsstaaten liegt der Mindestlohn unter 200 Euro im Monat.

Durch eine gewollte Dienstleistungsfreiheit, mit den Bedingungen des Herkunftslandes ist, ein „Import von Arbeitskräften“, verbunden mit einer Freisetzung von Beschäftigten – vor allem in Deutschland - vorhersehbar gewesen .

Was ist nun zu tun?

Gesetzliche Eingriffe – Tarifautonomie – Allgemeiner Mindestlohn – Ausweitung des Entsendegesetz?

Mindestlöhne in den alten EU-Ländern

In den "alten" EU-Ländern sind die Mindestlöhne nicht unbekannt. Mit Ausnahme von Dänemark, Finnland, Österreich, Italien und Schweden verfügen die anderen EU-Staaten alle über solche Regelungen. Allerdings war der Ausgangspunkt für die Einführung von Mindestlöhnen hier ein anderer. Die EU-Staaten mit Mindestlöhnen wollten damit die teilweise skandalöse Unterbezahlung von Teilzeitkräften, Saisonarbeitern und Hilfskräften verhindern. Den niedrigsten Satz finden wir in Großbritannien. Dort liegt der Mindestlohn bei rund 1250 Euro.

Dänemark verzichtet auf Mindestlöhne, und doch scheint es in diesem Bereich keine Probleme zu geben. Woran liegt das? Dies ist auf die starke Macht der Gewerkschaften zurückzuführen. Die Dänen sind etwa zu 80 Prozent gewerkschaftlich organisiert. Mit diesem Organisationsgrad im Rücken ist es den dänischen Gewerkschaften in nahezu allen Bereichen gelungen, Mindeststandards für die einzelnen Branchen durchzusetzen und in Tarifverträgen festzuschreiben.

Entsendegesetz im Bau

Diese Form von Mindestlöhnen ist eine Deutsche Variante. Die Tarifpartner waren sich einig, dass hiermit die Tarife nicht unterlaufen werden sollen und damit der ruinöse Wettbewerb verhindert werden soll. Das Gesetz mag ja durchaus richtig sein, jedoch wenn es mit Illegalität umgangen wird, wird die Zielsetzung unterlaufen. Eine beliebte Hintertür sind die so genannte Werkverträge. Sie erlauben es, dass eine Firma über einen Subunternehmer beispielsweise Arbeitskräfte aus Osteuropa engagiert. Der Subunternehmer kann diese Kräfte nach den Löhnen im Heimatland bezahlen, wenn er nachweisen kann, dass er dort einen entsprechenden Betrieb besitzt. Dieses – nicht legal genutzte - Verfahren wird schon seit vielen Jahren angewandt. Doch meist haben die Subunternehmen nur Briefkastenfirmen in ihrem Heimatland. Hier sind strenge Kontrollen und massive Strafen gefordert. Dabei sollte die Zielrichtung nicht der Subunternehmer und der arme polnische Arbeiter sein. Zu solchen Verträgen gehören immer auch Deutsche Auftraggeber für Subunternehmer!

Dieses Entsendegesetz will nun die Bundesregierung auf andere Branchen ausweiten. In der jetzigen Form des Verfahrens müssen aber zunächst bundesweit gültige Tarifverträge für Branchen geschaffen werden und die Arbeitgeber einer Branche zusammen mit den zuständigen Gewerkschaften einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen, die dann per Ministerverordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dies wird ein langwierigerer Prozess sein, der nur einen Teil der Branchen in Deutschland betreffen wird. Nicht in jeder Branche werden sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Die Bundesregierung schiebt mit diesem Ansatz die Verantwortung auf die Tarifpartner und wäscht damit – wie Pilatus – bei Misslingen die Hände in Unschuld. Die volkswirtschaftlichen Folge bei einem Misslingen (höhere Arbeitslosigkeit, geringeres Wachstum) müssten aber am Ende die Regierungsverantwortlichen doch tragen.

Die Vertreter der reinen Lehre der Marktwirtschaft

Grundsätzlich gegen Mindestlöhne sind in unserer Marktwirtschaft die Vertreter der reinen Lehre. Für sie ist jeder Eingriff in den Markt ein Sakrileg und Mindestlöhne stellen für sie einen tiefen Eingriff dar. Arbeitgeberverbände führen an, dass die Mindestlöhne Arbeitsplätze kosten würden und deshalb kontraproduktiv seien. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt bezeichnete den Weg über Mindestlöhne als fatalen Irrweg und der Präsident des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung prognostizierte, dass bei einer Einführung von Mindestlöhnen mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit zu rechnen sei.

Es wird z.B. bei einem von Verdi geforderten Mindestlohn von 1500,- Euro (der im übrigen auch viel zu hoch angesetzt ist und durch Tarifverträge seitens Verdi deutlich unterschritten wird) mit dem Verlust von ca. 3 Mio. Arbeitsplätzen und massiver Abwanderung von Firmen gerechnet. Also müssen wir uns laut dieser Aussage darauf einstellen, dass z.B. alle Frisörinen entlassen werden und die Friseurgeschäfte ins Ausland abwandern? Nein, auch hier wird ideologisch argumentiert.

Keiner achtet auf praktische Erfahrungen. In England sind bei der Einführung des Mindestlohn auch die Einkommen von 1,7 Mio. Beschäftigten angehoben worden. Ein Teil davon wurde staatlich subventioniert. Massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit und Abwanderungen konnten nicht registriert werden.

Seltsam ist auch, dass diejenigen, die noch vor einem Jahr die Tarifautonomie einschränken wollten, plötzlich die Tarifautonomie in den Vordergrund stellen.

Welche Maßnahmen scheinen sinnvoll ?

Nichts zu tun ist aus mehrer Sicht sehr fatal. Die Lohnentwicklung in Richtung Osteuropäischer Lohnhöhe ist in Deutschland nicht denkbar. Die ohnehin schwache Binnenkonjunktur würde durch den Verdrängungseffekt von Arbeitskräften durch einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit völlig abgewürgt werden.

Für die Zeitarbeit als Branche wäre eine solche Entwicklung fatal. Mit den niedrigen Löhnen aus Osteuropa in Verbindung mit einer Ausweitung der „Schein-Werkverträge“ wäre man spätestens in sieben Jahren (völlige Freizügigkeit) vom Markt verdrängt.

Volkswirtschaftlich sinnvoll wäre es, wie in anderen Ländern, im Rahmen einer Harmonisierung, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Jedoch setzt die Regierung auf eine Ausweitung des Entsendegesetz.

Die Ausweitung des Entsendegesetz in der jetzigen Form birgt für die Zeitarbeit eine große Gefahr. Im § I. Abs.2a wird die Zeitarbeit den ausländischen Unternehmen gleichgesetzt. Das bedeutet in vielen Fällen, dass Equal Pay durch die Hintertür in etlichen Branchen eingeführt wird. Hier muss dieser Punkt aus dem Entsendegesetz gestrichen werden. Zeitarbeit ist eine eigenständige Branche, die nicht diskriminiert werden darf. Vereinbarungen zu Lasten einer eigenständigen Branche sind unzulässig.

Für die Zeitarbeit als Branche wäre dann auch ein Mindestlohn relevant. Ein kritischer Punkt ist dabei die Festlegung der Mindestlöhne. Ein Mindestlohn von weniger als sieben Euro im Westen und sechs Euro im Osten pro Stunde wäre wohl nicht akzeptabel. In diese Richtung denken sowohl die DGB Gewerkschaften als auch die Tarifpartner der Zeitarbeit.

Flankierende Maßnahmen

Genau so wichtig ist aber auch der Kampf gegen Illegalität von Pseudowerkverträgen. Hier reichen die Kontrollmechanismen und vor allem die Strafen nicht aus. Wenn in erster Linie der osteuropäische Subunternehmer und der Beschäftigte bestraft werden, ist das zu wenig. Würde man zum Beispiel den Auftraggeber aus Deutschland (Vertragspartner eines osteuropäischen Subunternehmers) bei Illegalität härter bestrafen und für den Zeitraum der Ermittlungen (bei begründetem Verdacht) in dem Einsatzbereich der illegalen Beschäftigten die gesamte Produktion und Dienstleistung stilllegen, dann würde sich ein Teil des Problems relativ schnell lösen.

Für die Zeitarbeit ist es wichtig, dass Forderungen von Spitzenfunktionären der Zeitarbeit zur kompletten Abschaffung des AÜG in Zukunft unterlassen, wenn sie nicht als Totengräber der Branche aktiv werden wollen. Die Zulassungsvoraussetzungen wären dann mittelfristig auch für osteuropäische Unternehmen sehr einfach zu erreichen. Diese Unternehmen würden dann den Markt (wenn kein Mindestlohn vorhanden ist) mit Billiglöhnen und Dumpingpreisen überschwemmen. Das wäre auch das Ende der Zeitarbeit.

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