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AMNOG: ADEXA prangert Ausbluten der Apotheken an

04.10.201008:53 UhrGesundheit & Medizin
Bild: AMNOG: ADEXA prangert Ausbluten der Apotheken an

(openPR) Beim Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sind aus Sicht der Apothekengewerkschaft ADEXA vor allem drei Punkte dringend änderungsbedürftig:

I. Als Vertretung der Angestellten in Apotheken sehen wir uns in einem unerträglichen Zeittakt mit gesundheitspolitischen Entscheidungen konfrontiert, die sich direkt negativ auf die Arbeitsplätze in Apotheken auswirken. Wenn die geplanten Einsparungen von 500 Mio. Euro bei den Großhandelsrabatten ab Januar umgesetzt und – wie vom Pharmagroßhandel mehrfach angekündigt – komplett an die Apotheken weitergereicht werden, führt dies zu Einbußen von durchschnittlich 23.000 Euro Rohertrag pro Apotheke. Bei der ohnehin schon dünnen Personaldecke, die den vorhergehenden Spargesetzen geschuldet ist, können die Apotheken diesen drastischen Einschnitt nicht verkraften, ohne dass die Beratung der Patienten erheblich leidet. Und natürlich würde es vorrangig die Mitarbeiter in Form von Stellenkürzungen und Gehaltseinbußen treffen. Wir sehen uns hier mit den Apothekenleitern in einem Boot und fordern die Regierung und den Bundestag auf, diesen Raubbau von den Apotheken abzuwenden.

II. Der zweite Punkt ist die geplante Änderung der Aut-idem-Regelung bei rabattierten Arzneimitteln: Wenn per Gesetz festgeschrieben wird, dass sich die wirkstoffgleichen Austauschpräparate nur in einem Anwendungsbereich decken müssen, so birgt dies große Risiken für die Patienten. Es wird dann immer häufiger Fälle geben, wo zum Beispiel eine Frau mit Bluthochdruck ein Präparat erhält, das nur gegen Prostataleiden zugelassen ist und nur entsprechende Informationen in der Packungsbeilage enthält. Die negativen Folgen für den Therapieerfolg können wir auch durch noch so gute Beratung in der Apotheke nicht auffangen.

III. Ein wichtiger Aspekt, der im AMNOG bisher fehlt, ist das Verbot von Pick-up-Stellen für Arzneimittel. Wir haben uns in der Vergangenheit wiederholt gegen diese Vertriebsform ausgesprochen und tun das nach wie vor. Ein Verbot ist wünschenswert, weil die Beratung von Angesicht zu Angesicht bei Medikamenten so wichtig ist. Dem Patienten die Holschuld in Beratungsfragen zuzuweisen und den Apotheken „light“ weiter den Weg zu ebnen, halten wir aus Gründen der Arzneimittelsicherheit für falsch.

Wir appellieren deshalb an die Politik, das Gesetz entsprechend zu überarbeiten.

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