(openPR) München, 10.05.05 - Die auf die Auswirkungen des CO2-Emissionshandels auf das Finanz- und Rechnungswesen spezialisierte Sustainable Partner GmbH gibt folgenden Beratungshinweis heraus:
Bei Wahl der Sonderposten-Methode gemäß IDW ERS HFA 15 sollten die Unternehmen auch mögliche Auswirkungen auf das Rating durch ihre kapitalgebenden Banken beachten!
Gemäß § 18 Kreditwesengesetz sind Banken bei Großkrediten verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer durch Vorlage der Jahresabschlüsse offen legen zu lassen. Bankintern werden die Jahresabschlüsse dann einer eingehenden Analyse unterzogen, um ein so genanntes Rating des Kreditnehmers zu erstellen. Eine wichtige Kennziffer hierbei ist die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft des Unternehmens herangezogen und sinkt bei gleich bleibendem Eigenkapital durch Erhöhung der Bilanzsumme. Sie berechnet sich wie folgt:
Eigenkapitalquote = Eigenkapital/Bilanzsumme x 100
Das bankeninterne Rating wird künftig als Folge des am 16.1.2001 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgelegten zweiten Konsultationspapiers (Basel II) deutlich verschärft, so dass sich in der Folge die Kreditkonditionen für Unternehmen mit weniger gutem Rating spürbar verschlechtern werden.
Die zur Teilnahme am CO2-Emissionhandel verpflichteten Unternehmen sollen nach der Stellungsnahme IDW ERS HFA 15 in ihren Handelsbilanzen zwischen einer bevorzugten Methode oder einer zulässigen Alternative wählen. Bei der ersten Methode sind Rechte aus kostenloser staatlicher Zuteilung zu Marktpreisen zu bilanzieren, auf der Passivseite sind Sonderposten zu bilden. Alternativ zulässig ist es, die kostenlosen Rechte zunächst nicht zu aktivieren, Sonderposten sind dann erst bei Verkauf von Rechten anzusetzen.
Sustainable Partner weist nun darauf hin, dass die bevorzugte Methode gemäß IDW zu einer höheren Bilanzsumme und somit sinkender Eigenkapitalquote führt, so dass aus dieser Sicht die zulässige Alternative vorzuziehen wäre.
„Es ist Aufgabe der Bank, die Effekte aus der Wahl der Bilanzierungsmethode vor Durchführung der eigentlichen Bilanzanalyse zu bereinigen, denn selbstverständlich darf die Wahl der vom IDW bevorzugten Methode zu keiner Verschlechterung der Kreditkonditionen führen. Wir befürchten aber, dass es noch lange dauern kann, bis alle Bankangestellten in Deutschland, die Bilanzanalysen durchführen, die Effekte des Emissionshandels kennen und richtig reagieren können.“ äußerte sich Moritz Lehmkuhl im Interview.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs wies er aber auch darauf hin, dass das Rating nur ein Aspekt unter vielen sei. Neben den Auswirkungen des Rating sei beispielsweise auch zu beachten, dass die Darstellung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei Wahl der bevorzugten Methode deutlich besser sei und die bevorzugte Methode bei gleichzeitiger Bilanzierung nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften IAS/IFRS vorteilhaft sei.
„Die Unternehmen müssen die Entscheidung anhand der genauen Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen sorgfältig abwägen“ schließt der Experte.
Sustainable Partner GmbH
Sustainable Partner GmbH ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die Beratung des Rechnungs- und Finanzwesens von Unternehmen spezialisiert hat, die vom EU Emissionshandel betroffen sind. Außerdem entwickelt Sustainable Partner für die betroffenen Unternehmen Praxis- und Standardlösungen.
Kontakt:









