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Bilanzierung der CO2-Emissionsrechte nach eigenem Ermessen?

01.07.200511:25 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Bilanzierung der CO2-Emissionsrechte nach eigenem Ermessen?

(openPR) München, 01.07.2005 - Das Thema CO2-Emissionsrechte ist immer wieder für eine Überraschung gut: Nach über 2 Jahren hat das oberste Gremium der IASC Foundation, das International Standard Accounting Board (IASB), ein Machtwort gesprochen und einen Schlussstrich unter den langen Streit um die Ergebnisverschiebungen nach IFRIC 3 gezogen: Das IASB hat am 23.6.2005 die umstrittene Interpretation IFRIC 3 zur Bilanzierung der Emissionsrechte zurückgezogen.



Damit erreicht die bereits jetzt spannende Geschichte von der internationalen Bilanzierung des Emissionshandels einen neuen Höhepunkt. IFRIC 3 war am 2.12.2004 trotz heftiger Kritik auf Basis des Entwurfs IFRIC D1 vom 15.5.2003 verabschiedet worden. Wesentlicher Kritikpunkt waren stets betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll interpretierbare Ergebnisverschiebungen, die nach der Methode des IFRIC 3 bei steigenden Marktpreisen auftreten. Um in der EU Gesetzeskraft zu erlangen, musste IFRIC 3 von der Europäischen Union anerkannt werden. Bereits Anfang des Jahres hatte das EU-Beratungsgremium EFRAG dem IASB die gelbe Karte gezeigt. In den letzten Wochen wurde deutlich, dass die EU es ernst meinte und eine offizielle Ablehnung des IFRIC 3 durch die EU unmittelbar be-vorstand. Offenkundig hat das IASB nun in letzter Sekunde die Notbremse gezogen.

Die auf Rechnungslegungsbezogene Beratung zum CO2-Emissionshandel spezialisierte Sustainable Partner GmbH weist nun darauf hin, dass die betroffenen Unternehmen die Auswirkungen des Emissionshandels nun gemäß IAS 1.22 nach eigenem Ermessen bilanzieren müssen. Dabei müssten allerdings die Grundsätze der IAS/IFRS, Bilanzierungsmethoden der IAS/IFRS zu ähnlichen Fragen, Lösungen anderer Standardsetter und Branchenpraktiken berücksichtigt werden:

Besonderes Augenmerk ist gemäß Sustainable Partner nunmehr auf fünf verschiedene Lösungsansätze zu richten:

1. Die Methode des IFRIC 3 entspricht zwar allen verabschiedeten IAS/IFRS, ist aber aufgrund der Ergebnisverschiebungen nicht empfehlenswert.
2. Die beiden handelsrechtlichen Methoden des IDW ERS HFA 15 entsprechen nach geringfügigen Modifizierungen den IAS/IFRS. Sie sind sehr komplex aber bezüglich der Beschreibung der wirtschaftlichen Folgen des Emissionshandels hervorragend geeignet.
3. Die Methode der US-GAAP lässt sich ebenfalls aus den IAS/IFRS ableiten. Sie ist einfacher als der IDW ERS HFA 15 und führt ebenfalls in vielen Fällen zu zutreffenden Ergebnissen.
4. Nach einer bereits angekündigten Änderung des IAS 38 würde die erfolgswirksame Bewertung von Rechten und Rückstellung zulässig. Mit der Methode werden alle Effekte des Emissionshandels bilanzwirksam.
5. Die Bilanzierung der Emissionsrechte und der Abgabeverpflichtung als Finanzinstrumente zu Zeitwerten würde eine Änderung der IAS 32 und 39 erfordern.

Das IAS-Gremium SAC hat in seiner Sitzung vom 27.6.2005 die beiden letzten Methoden präferiert. Bisher zulässig sind nach Auffassung von Katharina Völker-Lehmkuhl, deren Kanzlei sich auf die Bereiche internationale Rechnungslegung und Bilanzierung des CO2-Emissionshandels spezialisiert hat, nur die Methoden 1 – 3. Die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Völker-Lehmkuhl weist auf das strenge Stetigkeitsprinzip des IAS 8.42 hin, das eine Änderung einer einmal angewandten Bilanzierungsmethode nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. „Jede mir bekannte Bilanzierungsmethode hat Vor- und Nachteile, die für das Unternehmen beste Methode kann man nur nach individueller Betrachtung aller Umstände bestimmen. Sehr wichtig ist es, dass man in diesem Jahr die für das jeweilige Unternehmen beste Methode sorgfältig auswählt. Ein späterer Methodenwechsel ist nach IAS/IFRS sehr viel schwerer als allgemein angenommen wird.“ gibt die Expertin zu bedenken.

Sustainable Partner GmbH

Sustainable Partner GmbH ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die zwei Bereiche freiwilliger Klimaschutz und Beratung des Finanz- und Rechnungswesens von Unternehmen die vom EU Emissionshandel betroffen sind, spezialisiert hat. Sustainable Partner bietet Seminare an und entwickelt für die betroffenen Unternehmen Praxis- und Standardlösungen.

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