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Geänderte Grundlagenbescheide in Sachen AZL Productions KG

24.09.201011:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Eine Änderung der Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 sowie für das Jahr 2005 wird zu einer Änderung der individuellen Steuerbescheide der Anleger der „AZL Productions KG (Medienfonds MFP 125) führen. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., der hinsichtlich der steuerlichen Situation den Anlegern grundsätzlich empfiehlt, die vom Finanzamt geforderten Steuern zu bezahlen, sofern liquide Mittel vorhanden sind. „Dies besonders deshalb, weil die Steuerschuld regelmässig mit einem Zinssatz von 6% p.a. zu verzinsen ist und nur durch eine Zahlung der weitere Zinslauf gestoppt werden kann“, so Bettina Wittmann, Vorstand im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Im Rahmen einer Anlageberatung muss der Kunde über die Risiken des Fonds umfangreich aufgeklärt werden, gehört hierzu neben einer Aufklärung über die Verlustrisiken, die eingeschränkte Handelbarkeit und auch die weichen Kosten der Hinweis auf steuerliche Risiken. „Betroffene Anleger berichteten dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., dass im Rahmen der damaligen Beratung die Bankberater die steuerliche Konzeption als von Seiten der Finanzverwaltung geprüft darstellten, tatsächlich eine verbindliche Anerkennung um die aus der Fondsbeteiligung zu erzielenden Steuervorteile nie erfolgte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiters, welche betroffenen Anlegern, die sich falsch beraten fühlen, anrät, eine auf das Kapitalmarktrechts spezialisierte Kanzlei aufzusuchen. Frau Wittmann, welche gleichzeitig als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht derzeit zahlreiche Medienfondsgeschädigte anwaltlich bundesweit vertritt, rät betroffenen Anlegern zudem an, sich auch verjährungsrechtlich beraten zu lassen, wurde zu den meisten Fondsgesellschaften die geänderte Betriebspraxis der Bayer. Finanzverwaltung im Jahr 2007 mitgeteilt, demzufolge mögliche Schadensersatzansprüche zum 31.12.2010 verjähren könnten.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat für geschädigte Filmfondsanleger einen Fragebogen konzepiert, welcher unter www.schutzverein.org abrufbar ist. Auch für weitere Fragen wenden Sie sich einfach an den Schutzverein unter E-Mail.

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