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OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig

21.09.201011:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig
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(openPR) Mit Urteil vom 10.08.2010 (Az. I-20 U 52/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem auf Klägerseite durch die Kanzlei Kazemi & Lennartz geführten Prozess ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 15.01.2010 (Az.: 4 O 8/10) weitestgehend bestätigt und einer Dentalhandelsgesellschaft untersagt, im geschäftlichen Verkehr damit zu werben, dass Patienten, die sich einem bestimmten Netzwerk anschließen „Zahnersatz ohne Zuzahlung" und/oder „Zahnersatz zum Nulltarif" erhalten.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig und hat damit erhebliche Bedeutung für zahlreiche Strukturverträge im Bereich des Zahnersatzes. Viele Anbieter werben mit der Zuzahlungsfreiheit, die tatsächlich kaum zum Tragen kommt und führen Verbraucher damit in die Irre.

Einen ausführlichen Bericht über dieses Urteil erhalten Sie unter:

http://medi-ip.de/olg-duesseldorf-werbung-mit-ae-zahnersatz-ohne-zuzahlung-ae-und-ae-zahnersatz-garantiert-40-guenstig/id_1284822245

Dr. Robert Kazemi
(Rechtsanwalt)

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