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Landgericht Essen untersagt Dent-net „Zahnersatz zum Nulltarif“-Werbung

03.03.201017:29 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Landgericht Essen untersagt Dent-net „Zahnersatz zum Nulltarif“-Werbung
2te-ZahnarztMeinung MarktPlatz für ZahnarztLeistungen
2te-ZahnarztMeinung MarktPlatz für ZahnarztLeistungen

(openPR) Düsseldorf, 20. Januar 2010: Das Netzwerk Dent-net darf durch den Beschluss des Landgerichts Essen vom 15.01.2010, mit dem Werbeversprechen „Zahnersatz zum Nulltarif“ oder „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ Patienten nicht mehr in die Irre führen. Das Internetportal 2te-ZahnarztMeinung hat Dent-net (welches seine Zahnersatzleistungen vom Auslandsdentallabor Imex bezieht) abgemahnt und auf Unterlassung geklagt.



Damit ist das Landgericht Essen dem Unterlassungsantrag der 2ten-ZahnarztMeinung gefolgt, in dem argumentiert wurde, dass sich das Werbeversprechen an alle Patienten richtet, aber so viele Voraussetzungen und Einschränkungen hat, dass diese Leistungen von ca. 80% der Patienten nicht in Anspruch genommen werden können, egal, wie sehr sie sich bemühten.

Voraussetzung ist vor allem, dass die Patienten den 30%igen Bonus erfüllen und sich für die Regelleistung entscheiden müssen. Weiter wird das Werbeversprechen dadurch eingeschränkt, dass gleich- und andersartige Versorgungen von vorneherein ausgeschlossen sind. Privatpatienten halten den Zahnersatz ohnehin nie zuzahlungsfrei. Zudem handelt es sich bei Zahnersatz um eine sehr komplexe Leistung, die es den Patienten nahezu unmöglich macht, überhaupt herauszufinden, was die Regelversorgung ist und ob diese der gewünschten Behandlung entspricht.

Weiter wurde von der 2ten-ZahnarztMeinung argumentiert, dass diese Voraussetzungen und vielen Einschränkungen in einem krassen Missverhältnis zum allumfassenden und raumgreifenden Werbeversprechen stehen. Damit besteht die Gefahr, dass Patienten in die Zahnarztpraxen gelockt werden, um ihnen dort zu eröffnen, dass sie doch zuzahlen müssen.

Diese Einstweilige Verfügung hat einschneidende Konsequenzen für das vom Dent-net betriebenen Netzwerk, in welches Patienten unter anderem durch die jetzt untersagte „Nulltarif“-Werbung gelockt wurden. Von nun an darf Dent-net nicht mehr mit dem irreführenden Werbeversprechen Werbung betreiben und muss dafür sorgen, dass es auch keine ihrer Partner-Krankenkassen tut. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung haben die Richter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt.

Diese Einstweilige Verfügung ist mittlerweile die dritte Verfügung, die das Landgericht Essen innerhalb von 6 Wochen gegen die Dent-net GmbH wegen irreführender Werbung erlassen hat. Zuerst wurde der Dent-net GmbH die äußerst kühne Behauptung untersagt, weiter zu verbreiten, „Marktführer für dentale Netzwerke“ zu sein und mit der zweiten Einstweiligen Verfügung wurde Dent-net untersagt, damit zu werben, dass alle Patienten die „Prophylaxe zum Nulltarif“ erhalten würden. Alle drei Einstweiligen Verfügungen wurden von der 2ten-ZahnarztMeinung erwirkt.

Außerdem wird die Entscheidung des Landgerichts Essen weitreichende Auswirkungen auf alle anderen „Zahnersatz zum Nulltarif“ Anbieter haben. Es ist zu erwarten, dass auch diese wegen irreführender Werbung abgemahnt werden.

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