(openPR) Wallmerod/Westerwald. Wie so oft bei einschneidenden Ereignissen, kocht die öffentliche Meinung hoch. Infektionen, verursacht durch MRSA (Methicillin-resistente Staphylococcus aureus), waren in den letzten Wochen ein Dauerthema in den Medien. Doch genauso schnell, wie das Interesse hochgekommen ist, ebbt es wieder ab - mit der Konsequenz, dass alles beim Alten bleibt. Dabei sind wir alle, als potenzielle Krankenhauspatienten, dringend auf Änderungen angewiesen.
Wer ist dafür verantwortlich, dass sich in Deutschland sehr viel mehr Patienten mit MRSA-Keimen infizieren als im benachbarten Ausland? Eine Frage, die für Rechtsanwalt Martin Quirmbach vom Anwaltsbüro Quirmbach und Partner leicht zu beantworten ist: „Die Verantwortung liegt in erster Linie beim Staat. Er weiß seit Jahren, dass die Krankenhäuser nicht willens und in der Lage sind, bestehende Hygienerichtlinien umzusetzen und einzuhalten.“
Gründe dafür sind in der permanenten Überlastung von Ärzten und Personal sowie in den verkrusteten Strukturen im Krankenhausbereich zu suchen. „Wenn in der Luftfahrt so gearbeitet würde, wie in unseren Krankenhäusern, wäre kein Flugzeug am Himmel“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie vor einigen Jahren auf einem Ärztekongress. Was in der Luftfahrt möglich ist, muss auch im Krankenhausbereich möglich sein.
„Noch immer existiert keine verbindliche Hygieneverordnung für Krankenhäuser. Nur etwa 5 % der bundesweit 2000 Kliniken haben einen Hygiene-Facharzt. Zwar gibt es Richtlinien, wie die des Robert-Koch-Instituts, allerdings sind sie keine zwingenden Verordnungen“, sagt Rechtsanwalt Quirmbach. „Es verwundert daher nicht, dass die MRSA-Quote in Deutschland etwa zwanzigmal höher ist als in den Niederlanden. Ein einfacher Schnelltest zur frühzeitigen Feststellung von MRSA kostet 30 Euro, eine durch diesen Test vermeidbare Behandlung durchschnittlich 5000 Euro.“ Die Gesamtkosten für die Behandlung von Krankenhausinfektionen belaufen sich laut Expertenschätzung auf 2,5 Milliarden Euro im Jahr.
Die Situation muss sich dringend ändern und auch die Gerichte müssen wachgerüttelt werden. „Hier ist eine Garantenstellung des Gesetzgebers zwingend. Es ist völlig unerklärlich, warum er diese Aufgabe nicht endlich ordnungsgemäß wahrnimmt. Die Verantwortung liegt bei ihm alleine. Die Tatsache, dass er diese Verantwortung nicht annimmt und endlich die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen schafft, würde im privaten Bereich ohne Weiteres eine Strafverfolgung nach sich ziehen“, so Rechtsanwalt Martin Quirmbach.
Die Rechtsprechung kann sich nur nach den Gesetzen richten. Die Rechtsauslegung, wie sie von den Gerichten derzeit vorgenommen wird, ist sehr unterschiedlich und für den Patienten hat sie etwas von einem Lotteriespiel. Denn im Prozessalltag urteilen Gerichte leider noch immer meist zu Lasten der Patienten und nehmen die Klinken damit aus der Pflicht. Hier gilt es, Klarheit zu schaffen durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen. Dies würde nicht nur zu deutlich weniger Infektionsfällen, sondern auch zu einer Sicherheit auf Seiten des Klinikpersonals und damit zu einer Entlastung führen.
„Ich bin sehr zuversichtlich, dass die traurigen Ereignisse von Mainz endlich zu den notwendigen Konsequenzen führen“, sagt Rechtsanwalt Quirmbach. „Sobald entsprechende Gesetze und Verordnungen Gültigkeit haben und deren Einhaltung strikt überwacht wird, wird sich die Zahl der Infektionen dramatisch vermindern. Kommt es dennoch zu einer Infektion, wird es für den betroffenen Patienten wesentlich einfacher sein, seine Schadensersatzansprüche durchzusetzen.“












