(openPR) Berlin, den 18. August 2010. Größte Vorsicht ist geboten, wenn auf dem Display des Telefons eine unbekannte Festnetznummer aus der eigenen Stadt auftaucht. Dahinter kann ein betrügerisch handelndes Abofallen-Unternehmen stecken.
Das Vorgehen der Betrüger ist simpel: Per Computer werden wahllos Festnetzanschlüsse angerufen und sofort wieder aufgelegt. Zurück auf dem Display bleibt die Nummer eines „Anrufes in Abwesenheit“.
Da die angezeigte Nummer eine lokale Festnetznummer ist, denkt der arglose Anschlussinhaber, dass womöglich ein Freund oder ein Bekannter angerufen habe und ruft genau diese Nummer zurück. Es meldet sich allerdings nur eine Computerstimme, wenn überhaupt. Sofort wird registriert, dass dieser Rückruf erfolgt ist und die Nummer des Opfers gespeichert.
Nach einiger Zeit meldet sich eine freundliche Person, die beispielsweise vorgibt, Mitarbeiterin der Post zu sein. Sie hält angeblich einen Brief in den Händen, der für das Opfer bestimmt ist, dessen Adresse aber undeutlich sei. Sie bittet daher das Opfer um Angabe der persönlichen Adresse.
Selbstverständlich handelt es sich bei der Anrufenden nicht um eine Post-Angestellte, sondern um eine Mitarbeiterin des betrügerisch handelnden Abzock-Unternehmens. Was geschieht weiter? Nach wenigen Tagen erhält das Opfer eine Rechnung über den Abschluss eines angeblichen Chat-Abos bei einer Erotikhotline. Die Rechnung ist innerhalb weniger Tage zu bezahlen, ansonsten werde ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei eingeschaltet.
Was ist zu tun?
1. Auf keinen Fall sollte das Opfer eines solchen Telefonbetruges die Rechnung bezahlen. Rechtlich gesehen existiert kein Vertragsverhältnis, daher besteht keine Verpflichtung eine Zahlung zu leisten.
2. Stattdessen sollte man schriftlich per Einschreiben mit Rückschein der Rechnung widersprechen und um Nachweis des angeblichen Vertragsverhältnisses unter Fristsetzung von zehn Tagen bitten.
3. Generell ist es empfehlenswert, unbekannte Rufnummern auf dem Display nicht zurückzurufen. Wäre es ein wichtiger Anruf gewesen, so wäre eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen worden oder es gäbe weitere Anrufversuche.
4. Um sich zu informieren kann der Angerufene die unbekannte Nummer in eine Internet-Suchmaschine eingeben und sehen, ob es bereits Informationen von anderen Betroffenen zu dieser Nummer gibt.
5. Ruft man versehentlich doch zurück, so ist es ratsam, so schnell wie möglich wieder aufzulegen.
6. Erhält man einen Anruf von einer Person, die nach den genauen Adressdaten fragt, so ist es empfehlenswert, genau nachzufragen warum diese Daten benötigt werden, von wem der angebliche Brief ist, wann er abgeschickt wurde etc. etc.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin




















