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Insolvenzrecht: BMJ versendet ersten Reform-Diskussionsentwurf

10.08.201018:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Insolvenzrecht: BMJ versendet ersten Reform-Diskussionsentwurf
Insolvenzrecht: weitere Reformen kommen.
Insolvenzrecht: weitere Reformen kommen.

(openPR) Die in 3 Stufen geplante Reform des Insolvenzrechts kommt in Gang. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Anfang Juli d.J. einen Diskussionsentwurf in Umlauf gebracht. Diese Stufe 1 der Reform betrifft Verbesserungen der Unternehmensinsolvenz. Als zweite Stufe soll eine Reform des Verbraucherinsolvenzrechts folgen. Insbesondere wird die sog. Wohlverhal­tensperiode, die bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung bestanden werden muss, abgekürzt werden. Derzeit beträgt sie sechs Jahre und wird künftig nach derzeitigem Stand auf drei Jahre verkürzt werden.



Die Berichterstattung über die Rettung von Karstadt zeigen, dass Insolvenz ein wichtiges Thema ist, das in viele Lebensbereiche hineinwirkt. Dies gilt nicht nur für die 'Großen'. Auch Privatpersonen und Unternehmer können auf eine neue Chance hoffen. Bei Häuslebauern und selbständigen Unternehmern sind häufig hohe Schulden bei einer Bank oder Sparkasse ein maßgeblicher Insolvenzfaktor. Daher steht oft die Frage im Raum, in welcher Höhe die Forderungen der Bank tatsächlich berechtigt sind und ob ggf. eine Reduzierung der Schuldern bei der Bank erreichbar ist. Dabei geht es den Betroffenen meist weniger um sich selbst, als auch um die Familie, die z.B. durch einen Verlust des Eigenheims mitbetroffen ist oder sogar aufgrund einer Bürgschaft oder einer sog. Mithaft unmittelbar zur Kasse gebeten wird. Die Rechtsprechung zum Bankrecht ist vielfach sehr viel verbraucherfreundlicher als vielen bekannt ist. Z.B. gilt die sehr bürgen-freundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) auch für diejenigen, die formal keine Bürgen sind, sondern einen Kreditvertrag mitunterschrieben haben und so zu Mithaftenden geworden sind.

Wer das Gefühl hat, von den Schulden erdrückt zu werden, sollte daher sowohl das Insolvenzrecht als auch das Bankrecht im Blick haben. Oft werden Banken bei drohendem Insolvenzantrag verhandlungsbereiter; auch ergibt eine sorgfältige Prüfung der mit der Bank geschlossenen Verträge und der zugehörigen Abrechnungen z.T., dass Teile der Forderung der Bank ohnehin rechtlich zweifelhaft sind. Dies kann in vielen Fällen den entscheidenden Unterschied ausmachen, der einen Vergleichsschluss mit der Bank möglich macht zu Bedingungen, die der Betroffene noch finanziell leisten kann. Nicht zuletzt zeigen Fälle wie Karstadt, wieviel Spielraum häufig doch noch besteht. Voraussetzung ist allerdings immer eine gute anwaltliche Beratung, die eventuelle Schwachpunkte in der Position der anderen Seite erkennt und daraus Verhandlungsmasse schafft.

Eine angemessene anwaltliche Beratung muss dabei sowohl das Bankrecht wie das Insolvenzrecht im Blick haben. In einigen Fällen kann aus dem Blickwinkel des Bankrechts eine Reduzierung der Bankschulden erreicht werden - durch ein Gerichtsurteil oder durch einen ausgehandelten Vergleich. In anderen Fällen kann nur das Insolvenzrecht helfen. Wichtig ist, dass der Berater alle relevanten Aspekte des Einzelfalles einschätzen kann. Da wo es um Immobilien geht, gehören auch Kenntnisse zu Zwangsversteigerung und -verwaltung und den verschiedenen Formen freihändiger Verwertung dazu. Und auf jeden Fall sollte eine eigene rechtliche Beratung unbedingt vor Stellung eines Insolvenzantrags erfolgen. Denn danach bestimmt der Insolvenzverwalter das weitere Vorgehen und hat die Hand 'auf der Kasse'.

Die beabsichtigte Reform des Insolvenzrechts ist zu begrüßen. Die öffentliche Diskussion hierzu beginnt erst. Denn noch ist der Diskussionsentwurf vom BMJ nicht veröffentlicht. Er liegt erst einigen Zeitungen und Verbänden vor. Z.T. sind die kursierenden Textfassungen unterschiedlich gegliedert. Eine vermutlich vom Inhalt relativ zuverlässige Veröffentlichung findet sich in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP:
http://zip-online.de/pdf/zip/Diskussionsentwurf.pdf

Betroffene sollten die beabsichtigte Insolvenzrechtsreform als Ermutigung sehen, gleichwohl jetzt zu handeln und nicht etwa die Gesetzesänderungen abzuwarten. Denn das wichtigste - das ist auch das Bestreben hinter den jetzigen Reformbestrebungen - ist immer, dass auf eine Insolvenz frühzeitig reagiert wird.

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