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Düsseldorfer Tabelle - Mehr Unterhalt im Jahre 2010

02.08.201008:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die neue Düsseldorfer Tabelle verspricht rund 13 % mehr Unterhalt für Trennungs- und Scheidungskinder. Jetzt müssen sich die Betroffenen durch die Neuberechnung kämpfen. Auch im Jahre 2010 gehen weiterhin Beziehungen in die Brüche und Ehen werden geschieden. Pünktlich zum Jahresbeginn, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch wieder eine neue Version der heißbegehrten Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die als Berechnungsgrundlage des Kindesunterhalts für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige dient. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrages, der zu Jahresbeginn auf 7.008 EURO angehoben wurde, sowie des erhöhten Kindergeldes für das 1. und 2. Kind auf 184 EURO, für das 3. Kind 190 EUR und für jedes weitere Kind 215 EUR setzt die neue Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt neu fest. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 13 % gegenüber dem Vorjahr.

Beispielsweise würde sich die Unterhaltszahlungen bei einem Kind unter 5 Jahren, dessen Vater nicht mehr als 1500 EURO verdient, von mtl. 199 EUR im Jahr 2009 auf 225 EURO im Jahr 2010 erhöhen. Eine Änderung, die in der Regel jetzt automatisch von den Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden sollte, doch ist nicht immer klar, wer was wie viel zahlen muss. "Für viele Betroffenen ist die Berechnung des tatsächlichen Unterhaltszahlbetrag eine schwierige Aufgabe, die mehr Fragen, als Antworten aufkommen lässt", so Rechtsanwältin Ersfeld-Friedensstab von der Kanzlei GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf www.grprainer.com .

Rede und Antwort stehen in solchen Fällen die Jugendämter oder Rechtsanwälte, wie auch die Kanzlei GRP Rainer in Köln, Bonn, Berlin und Düsseldorf. Sie beantworten sämtliche Fragen rund um das Thema Unterhaltsrecht und hilft Betroffenen bei der gezielten Berechnung des Unterhalts - auch bei der Neuberechnung, unter Berücksichtigung der aktuellen Tabelle www.grprainer.com/Familienrecht.html

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