(openPR) Zum Urteil des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik
Berlin, 21.07.2010. Das BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID) Juli leistet der ethisch inakzeptablen Unterscheidung zwischen angeblich „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ menschlichem Leben Vorschub. Die „Gütekontrolle“ vorgeburtlicher Menschen im frühesten Lebensstadium, die durch Reagenzglas-Befruchtung entstanden sind, entscheidet über Leben und Tod. Nach dem BGH-Urteil hat nur der „gesunde“ Embryo ein Recht auf Einpflanzung in die Gebärmutter und damit auf Leben. Die Präimplantationsdiagnostik untergräbt somit grundsätzlich die unantastbare Würde des Menschen und steht im direkten Gegensatz zum Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. Infolge dieser Logik ist nicht zu erwarten, dass die PID nur auf „schwere Erbkrankheiten“ beschränkt bleibt und andere Selektionen ausgeschlossen bleiben, wie dies das Urteil in Aussicht stellt.
Bereits heute ist es skandalöse Praxis, dass mehr als neunzig Prozent aller Down-Syndrom-Kinder auf der Grundlage des Paragrafen 218a (2) vorgeburtlich getötet werden.
Paare, die durch Erbkrankheiten vorbelastet sind, sollten die Möglichkeit der Adoption eines Kindes als Alternative ins Auge fassen.
Die AUF-Partei fordert den Gesetzgeber auf, keinerlei Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes zuzulassen und die behindertenfeindliche PID zu verbieten. Behinderte Menschen sind willkommen in unserer Gemeinschaft und verdienen mit ihren Familien alle notwendige Hilfe und Unterstützung. AUF steht für die unantastbare Menschenwürde und das Lebensrecht jedes Menschen!
Walter Schrader
Arbeitskreis Lebensrecht und Familie der AUF-Partei
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