(openPR) Der Fall Kachelmann zeigt , dass die Frage, wann man einen Richter ablehnen kann, in der rechtlichen Praxis immer wieder relevant ist. Vor einiger Zeit sorgte ein Fall für aufsehen, wo ein Richter bereits vor der Urteilsverkündung im privaten Rahmen die Annahme geäußert hatte, dass der Angeklagte wohl für schuldig befunden werde. Die im Folgenden aufgeführten Stichpunkte sollen Ihnen verdeutlichen wann Sie und wann Sie nicht Ihr verfassungsgemäßes Recht auf einen unbefangenen Richter durchsetzten können, indem Sie Ihren Richter ablehnen:
Ton und Wortwahl des Richters
Der Ton und die Wortwahl eines Richters muss stets zurückhaltend sein. Soweit der der Richter den Angeklagten des „unverschämten Lügens“ bezichtigt und/ oder dem Angeklagten droht, ihn bei nicht wahrheitsgemäßer Aussage einzusperren, lässt dies Zweifel an der Unbefangenheit des Richters im Sinne des § 24 StPO aufkommen. In solchen Fällen ist eine Ablehnung des Richters vielfach gerechtfertigt. ( BayOLG Urteil vom 04.08.1993 5St RR 80/93)
Dringende Verdächtigung durch den Richter
Wenn der Richter den Angeklagten dringend verdächtigt, die vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben, lässt sich daraus noch keine Befangenheit des Richters vermuten. Hier würde ein Ablehnungsgesuch aller Voraussicht nach Scheitern.(OLG Düsseldorf Urteil vom 12.11.1991 Az: 1Ws 912/91,1 Ws 1014/91, 1 Ws 1016/91)
fehlerhafte Rechtsansicht
Solange die Rechtsansicht eines Richters nicht völlig abwegig ist oder der Eindruck der Willkür erweckt, kann auch dann keine Befangenheit des Richters angenommen werden, wenn sie fehlerhaft sein sollte. Demzufolge ist eine Ablehnung des Richters wegen falscher Rechtsansicht nur schwer durchzusetzten. ( Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Urteil vom 16.05.2002 Az: 134/01)
Nichteinhaltung der Höchstfrist
Wenn der Haftrichter die Höchstfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die mündliche Verhandlung zur Haftprüfung durchzuführen ist, nicht einhält, sondern willkürlich überschreitet, kann dies zu der Annahme führen, dass der Richter befangen sei. Eine Ablehnung des Richters ist in solchen Fällen regelmäßig durchsetzbar. ( OLG Hamm Urteil vom 31.08.2005)
Versagung rechtlichen Gehörs
Ein Richter der fälschlicherweise einem Angeklagten die Akteneinsicht vor dem Erlass eines vorläufigen Berufsverbots verweigert, ist wegen dieser Versagung rechtlichen Gehörs nicht automatisch als Befangen anzusehen. Nach Ansicht des OLG Hamm handelt es sich in diesem Fall nicht um eine gänzliche Versagung rechtlichen Gehörs, sondern um eine in der konkreten Situation irrtümlich getroffene Rechtsentscheidung, die nicht willkürlich erscheint. ( OLG Hamm Urteil vom 15.08.2002 Az: 2 Ws 354/02)
Prof. Dr. Volker Thieler
















