(openPR) Der DBRD begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sich nun endlich auch zu dieser wichtigen Frage geäußert hat. Wir sind seit langem der Auffassung, dass entsprechend geschultes und zertifiziertes Personal bei Bedarf auch eine indikationsgerechte Analgesie durchführen muss. Die Durchführung der Analgesie muss, so wie alle invasiv und nichtinvasiv durchgeführten Behandlungsmaßnahmen, in ein medizinisches Qualitätsmanagement eingebunden sein. Die Sicherstellung der leitliniengerechten Behandlung aller Patienten ist originäre Aufgabe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leistungserbringer.
Disziplinarische und arbeitsrechtliche Durchgriffsmöglichkeiten auf das Rettungsfachpersonal haben die ÄLRD (außer ggf. bei Berufsfeuerwehren oder ähnlichen Organisationsformen) jedoch in aller Regel nicht. Insofern liegt der Stellungnahme diesbezüglich eine falsche Annahme zugrunde, welche zu Irritationen und vermeidbaren Konflikten führen könnte.
Der DBRD ist gerne bereit, sich zusammen mit den ÄLRD auf ein System zu verständigen, dass den Wünschen und Bedürfnissen, in erster Linie der Patienten gerecht wird und fachlich sowie inhaltlich von beiden Berufsgruppen getragen werden kann.







