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Neuer Kreditrechner auf Banktip.de berücksichtigt alle Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie

Bild: Neuer Kreditrechner auf Banktip.de berücksichtigt alle Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie
Die Verbraucherkreditrichtlinie schützt Kreditnehmer vor Lockvogelangeboten. Banktip.de hat seinen Online-Kreditrechner aus diesem Grund an die Neuregelung angepasst.
Die Verbraucherkreditrichtlinie schützt Kreditnehmer vor Lockvogelangeboten. Banktip.de hat seinen Online-Kreditrechner aus diesem Grund an die Neuregelung angepasst.

(openPR) Berlin - Das unabhängige Finanzvergleichsportal Banktip.de hat seinen Kreditrechner an die neue Verbraucherkreditrichtlinie angepasst. Die Neuregelung soll die Rechte von Kreditnehmern stärken und für ein höheres Maß an Transparenz bei der Kreditvergabe sorgen. So unterliegt die Kreditwerbung nunmehr klaren Informationsverpflichtungen: Die Geldhäuser dürfen nur noch mit Zinskonditionen werben, die mindestens zwei Drittel aller Antragsteller wirklich erhalten. Banktip.de (www.banktip.de) hat diese Vorgabe sowie alle weiteren Richtlinien zur Verbesserung der Information über Kreditangebote bereits seit dem Start der Richtlinie in seinem Online-Rechner berücksichtigt.



Bei der Werbung für Kredite müssen sich Banken und andere professionelle Kreditanbieter künftig an eine eigens eingeführte Vorschrift zur Kreditwerbung halten. Im neuen § 6a der Preisangabenverordnung (PAngV) finden sich die Voraussetzungen, unter denen Werbung für Kreditverträge gemacht werden darf. Darin heißt es, dass bei der Werbung für Kredite „in klarer, verständlicher und auffallender Weise“ der Sollzinssatz, der Nettodarlehensbetrag und der effektive Jahreszins anzugeben ist. Beim Sollzinssatz muss ferner angegeben werden, ob dieser gebunden, variabel oder kombiniert ist und welche sonstigen Kosten der Kunde bei Abschluss eines Kreditvertrages zusätzlich zu entrichten hätte.



Alle genannten Vorgaben erfüllt der Kreditrechner auf www.banktip.de: Bei der Berechnung der Angebote werden die Gesamtkosten für den Kredit, der effektive Jahreszins sowie der Sollzins ausgewiesen. Mit einem kleinen „F“ sind alle Angebote gekennzeichnet, deren Sollzinssatz fest ist. Zusätzlich zu den genannten Angaben hat der Kreditinteressierte über eine Maske unter dem Tarifrechner die Wahlmöglichkeit, ob für die Anzeige des Tarifvergleichs der bestmögliche Effektivzins oder der neue Zwei-Drittel-Zins berücksichtigt werden soll.

Weitere Informationen zur Verbraucherkreditrichtlinie finden Interessierte im aktuellen Online-Ratgeber des Verbraucherportals www.banktip.de.


Über Banktip.de:
Banktip.de ist der unabhängige Online-Verbraucherratgeber der optel Media Services GmbH. Das Vergleichsportal informiert laufend aktuell zu verbraucherrelevanten Entwicklungen und Angeboten auf dem Markt der privaten Finanzen. Zahlreiche Tarifrechner bspw. zu Depotkonten, Geldanlagen, Krediten und Kontoführung ermöglichen den schnellen, unkomplizierten und direkten Konditionsvergleich der einzelnen Banken und Kreditinstitute. Darüber hinaus informiert der Verbraucherratgeber ausführlich zu Fragen rund um die Themen Steuern und Versicherungen.

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