openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife

07.07.201016:59 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife
Quelle: ACE Auto Club Europa
Quelle: ACE Auto Club Europa

(openPR) Stuttgart (ACE) 7. Juli 2010 - Wer im Ausland gegen Verkehrsvorschriften verstößt, kann sich Hoffnung darauf machen, dass  die Vollstreckung der Strafe im Heimatland vorerst unterbleibt.  Denn die ursprünglich für den 1. Oktober 2010 vorgesehene Inkraftsetzung des sogenannten Geldsanktionsgesetztes wird sich nach einem Bericht des ACE Auto Club Europa höchstwahrscheinlich verzögern. Der Leiter Verkehrsrecht beim ACE, Volker Lempp, verwies am Mittwoch in Stuttgart auf die Begründung des Gesetzentwurfs (zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates der EU), den der Bundestag in seiner Sitzung an diesem Donnerstag (8.7.) in 2. und 3. Lesung beschließen soll. Nach Angaben von Lempp geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass das Gesetz unter anderem wegen des sich anschließenden weiteren Gesetzgebungs- und Verkündungsverfahrens nicht mehr am 1. Oktober in Kraft treten kann.
Wie der ACE weiter mitteilte, ist Deutschland mit der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in nationales Recht bereits rund fünf Jahre in Verzug.

Aus Sicht von ACE-Verkehrsrechtsexperte Lempp ist es fraglich, ob das zur Beschlussfassung ins Parlament eingebrachte Geldsanktionsgesetz mit den darin enthaltenen Regeln zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen verfassungsrechtlich tatsächlich unbedenklich ist.
Nach den Worten von Lempp muss sichergestellt sein, dass ausländische Bescheide, die auf der Grundlage einer sogenannten Halterhaftung ergehen, in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen beziehungsweise vollstreckt werden können. Grund für diese Einschränkung ist, dass im Unterschied zur Gesetzeslage in mehreren anderen europäischen Ländern hierzulande im fließenden Verkehr lediglich die Fahrerhaftung gilt. Demnach kann in Deutschland wegen eines Verkehrsvergehens grundsätzlich nur der Fahrer des Fahrzeugs, nicht aber dessen Halter belangt werden. Zuletzt hatte  der Deutsche Verkehrsgerichtstag Anfang des Jahres an den verfassungsrechtlichen Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ erinnert. Der ACE hält es aber ebenso wie der Verkehrsgerichtstag für möglich, Fahrzeughaltern Kosten des Ermittlungsverfahrens aufzuerlegen. Damit käme es zu einer Angleichung an die auch in Deutschland geübte rechtmäßige Praxis, wonach etwa bei Parkverbotsverstößen im ruhenden Verkehr der Halter des Fahrzeugs mit den Verwaltungskosten des Verfahrens  belastet wird.

Lempp führte weiter aus: „In seinem Lissabon-Urteil vom 30.06.09 hat das Bundesverfassungsgericht nochmal bestätigt, dass der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ zum unverzichtbaren Mindeststandard unserer Rechtsordnung, und damit zur „Verfassungsidentität“ gehört, die auch für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nicht zur Disposition stehen kann. Hier ist größte gesetzgeberische Sorgfalt geboten, soll die Umsetzung dieses wichtigen Rahmenbeschlusses nicht, wie schon andere europäische Rechtsakte vor ihm, in Karlsruhe gestoppt werden.

Schon jetzt zeigen sich bedenkliche Nachlässigkeiten im Detail, etwa in der Frage, ob bei der Vollstreckungsuntergrenze von 70 Euro die Verfahrenskosten mitzurechnen sind oder nicht“.
Lempp betonte: „Wenn es zum EU-Knöllchen kommt, muss es bei allen Grenzen überschreitenden Sanktionen umfassend rechtsstaatlich zugehen; in diesem Sinne wollen wir Autofahrer in ihren Belangen stärken.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 445792
 1030

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ACE Auto Club Europa e.V.

Bild: Badewasser: Ostsee noch "sooo kalt"Bild: Badewasser: Ostsee noch "sooo kalt"
Badewasser: Ostsee noch "sooo kalt"
Stuttgart (ACE) 26. Juli 2012 – Wer in europäischen Meeresgewässern baden geht, bekommt derzeit nahezu die gesamte Bandbreite der Temperaturskala geboten. Im Mittelmeer dürften die Strandurlauber bei mehr als lauen +29 Grad Celsius (Türkische Riviera) keinerlei Erfrischung im Wasser verspüren, während unter dem Eindruck der relativ kühlen Temperaturen der Ostsee (+16 Grad Celsius) manches unter der Badehose vermutlich auf „sooo kalt“ zusammenschnurrt. Der ACE Auto Club Europa hat die strandnahen Wassertemperaturen in 18 Badeorten am Mittelmee…
Bild: Kraftstoffpreise ziehen an – Lohnen sich Umwege?Bild: Kraftstoffpreise ziehen an – Lohnen sich Umwege?
Kraftstoffpreise ziehen an – Lohnen sich Umwege?
ACE Benzinpreisreport für Deutschland und seine Anrainer Stuttgart (ACE) 11. Juli 2012 – Die zweite Woche in Folge müssen Autofahrer beim Tanken hierzulande wieder mehr bezahlen. Wie der ACE Auto Club Europa in seinem wöchentlich erscheinenden Benzinpreisreport am Mittwoch in Stuttgart berichtet, ist der Liter Super-Benzin im Schnitt um zwei Cent teurer geworden und kostete nun 1,61 Euro/l. Wer Diesel tankt muss mit 1,41 Euro/l im Vergleich zur Vorwoche einen Cent mehr bezahlen. Auch E10-Benzin verteuerte sich Anfang der Woche im Schnitt um …

Das könnte Sie auch interessieren:

Strafzettel im Ausland – Vollstreckung im Inland
Strafzettel im Ausland – Vollstreckung im Inland
02.08.2016. Ein Knöllchen und damit Bußgeld im Ausland – wer hat es noch nicht erlebt. Schnell doch noch bei einer Rotphase über die Ampel gefahren oder in guter Ferienstimmung einfach zu schnell gefahren und schon ist es passiert. Ein Knöllchen kann einen Urlaub mit mehreren tausend Euro belasten. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten haben, bis auf Griechenland, alle den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt Informationen zum Thema „Strafzettel im Au…
Noch sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland eher harmlos
Noch sind Bußgeldbescheide aus dem Ausland eher harmlos
(Düsseldorf/Frankfurt, 15. Juni 2009) Wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus einem der europäischen Nachbarstaaten ins Haus flattert, stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie das Knöllchen akzeptieren, dagegen angehen oder es einfach ignorieren sollen. Generell gilt: Nach derzeitiger Rechtslage drohen zahlungsunwilligen Verkehrssündern – bis auf wenige Ausnahmen – immer noch keine direkten Konsequenzen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Das ist mit ein Grund, warum viele Staaten konsequent vor Ort kassie…
Bild: Verkehrsstrafen: „EU-Pendler“ vor Gehaltspfändung nicht sicherBild: Verkehrsstrafen: „EU-Pendler“ vor Gehaltspfändung nicht sicher
Verkehrsstrafen: „EU-Pendler“ vor Gehaltspfändung nicht sicher
… kann auch bei geringfügigen Verstößen wie beispielsweise Falschparken gepfändet werden. Die 70-Euro-Grenze als Mindestsumme für eine Vollstreckung wie bei den sogenannten „EU-Knöllchen“, gibt es hier nicht. Ein in Frankreich wohnhafter Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in Saarbrücken hatte sich von einem Rechtsanwalt beruhigen lassen: Bei einem nur 51,75 …
Falschparken lohnt sich wieder. CARMASTER.DE gibt Gutscheine für Knöllchen.
Falschparken lohnt sich wieder. CARMASTER.DE gibt Gutscheine für Knöllchen.
Wer in diesen Tagen ein Knöllchen bekommt, kann es online bei knöllchenaktion.de gegen einen Gutschein einlösen. „Das mindert den Ärger mindestens um die Hälfte“, sagt Andy Kunze, Geschäftsführer des Autoteile Online Shops CARMASTER.DE. Man muss nur auf knöllchenaktion.de ein Bild von seinem Knöllchen hochladen, dann kann man zum Gegenwert von 5 Euro bei CARMASTER.DE per Gutschein Autoteile und Autozubehör einkaufen. CARMASTER.DE möchte sich mit der Aktion solidarisch zeigen mit allen Autobesitzern, die von den Ordnungsämtern zur Kasse gebet…
Strafzettel im Ausland – Vollstreckung im Inland
Strafzettel im Ausland – Vollstreckung im Inland
17.08.2017. Zu einem Knöllchen und damit Bußgeld im Ausland kann es schnell kommen, zum Beispiel bei Rot über die Ampel gefahren oder in guter Ferienstimmung einfach zu schnell gefahren und schon ist es passiert. Ein Knöllchen kann einen Urlaub mit mehreren tausend Euro belasten. Von den EU-Mitgliedstaaten haben, bis auf Griechenland, alle den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt Informationen zum Thema „Strafzettel im Ausland“ auf ihrer Homep…
Bild: Das Knöllchen am DisplayBild: Das Knöllchen am Display
Das Knöllchen am Display
Viele Gemeinden verwenden individuell gedruckte Knöllchen oder Benachrichtigungskarten mit dem Hinweis, dass man gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe und bald Post vom Amt bekommt. Hier setzt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH mit dem neuen WiNOWiG Online-Knöllchen an. Auf speziellen Benachrichtigungskarten sind bereits ein QR-Code und Zugangsdaten zu einem Online-Portal vorgedruckt. Dies ermöglicht dem Außendienst des Ordnungsamtes, ohne mobilen Drucker zu arbeiten. Die Betroffenen scannen den QR-Code mit dem Smartphone oder…
Bild: Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzenBild: Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzen
Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzen
Stickstoff: Ein Lieblingssnack der Pflanzen (aber schwer zu bekommen) Pflanzen brauchen Stickstoff zum Wachsen, aber sie können ihn nicht einfach aus der Luft holen wie wir Sauerstoff. Wenn der Boden zu wenig davon enthält, müssen die Landwirte ihn düngen - eine teure und ökologisch heikle Lösung, denn überschüssiger Stickstoff kann ins Grundwasser gelangen. Doch Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen und Erdnüsse haben einen Trick auf Lager. Sie bilden spezielle Knöllchen, in denen freundliche Bakterien namens Rhizobien leben, die den Stickstoff a…
ACE: EU-Knöllchen durch "System Berlusconi" ersetzt
ACE: EU-Knöllchen durch "System Berlusconi" ersetzt
Stuttgart (ACE) 26. Oktober 2011 – Der ACE Auto Club Europa sieht in der geringen Zahl vollstreckter „EU-Knöllchen“ ein Anzeichen dafür, dass viele EU-Staaten dem entsprechenden rechtlichen Regelwerk nichts abgewinnen können. Das im Oktober 2010 in Kraft gesetzte EU-Abkommen zur Grenzen überschreitenden Vollstreckung von Verkehrsstrafen laboriere offenbar …
Strafzettel im Ausland – Vollstreckung in Deutschland
Strafzettel im Ausland – Vollstreckung in Deutschland
10.07.2018. Ein Knöllchen und damit Bußgeld im Ausland kann schnell erhalten werden, zum Beispiel bei Rot über die Ampel gefahren oder in guter Ferienstimmung einfach zu schnell gefahren und schon ist es passiert. Ein Knöllchen kann einen Urlaub mit mehreren tausend Euro belasten. Von den EU-Mitgliedstaaten haben, bis auf z.B. Italien, die meisten den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt Informationen zum Thema „Strafzettel im Ausland“ auf ihr…
Bild: „Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugtBild: „Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugt
„Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugt
Dem Knöllchen entkommen / autoki-Mitglieder empfehlen: Nett lächeln, höflich sein Berlin, 28. Januar 2008 - Kaum drei Minuten falsch geparkt, schon hat man oft ein Knöllchen unter den Scheibenwischern. Bei der Auto-Communitiy autoki.com wird diskutiert, wie man Politessen überzeugen kann, doch einmal ein Auge zuzudrücken. VW-Golf-Fahrerin katz erzählt, sie habe nur kurz im Halteverbot geparkt und bei der Rückkehr „standen zwei Polizisten an meinem Auto und haben mir den Bescheid gleich in die Hand gedrückt. Keine Diskussion möglich.“ Gibt e…
Sie lesen gerade: EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife