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Klare Entscheidung für den Nichtraucherschutz

05.07.201012:43 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Deutsche Krebshilfe begrüßt Ergebnis des Volksentscheides in Bayern

Bonn (hil) – Am Sonntag, dem 4. Juli 2010, haben sich die Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen optimalen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens entschieden: 37,7 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich an dem Volksentscheid für eine rauchfreie Gastronomie; 61 Prozent von ihnen stimmten dafür. „Das ist ein großer gesundheitspolitischer Fortschritt und ein Signal für die Bundesrepublik: Wir hoffen, dass bundesweit nun wieder Bewegung in die Tabakkontrollpolitik kommt“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich eine rauchfreie Gastronomie.“

Rauchen ist der größte vermeidbare Gesundheitsrisikofaktor in Deutschland. Rund ein Drittel aller Krebserkrankungen ist auf das Rauchen zurückzuführen. Um den Schutz vor dem Passivrauchen zu verbessern, hat ein breites gesellschaftliches Bündnis den Volksentscheid in Bayern unterstützt. Auch die Deutsche Krebshilfe beteiligte sich aktiv. Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz aus dem Jahr 2007 gewährte bereits einen umfassenden Schutz vor dem Passivrauchen in der Öffentlichkeit. Die bayerische Ärzteschaft begrüßte das Gesetz und das Bundesverfassungsgericht stufte es als vorbildlich in Deutschland ein. Dennoch wurde das Gesetz nach den Landtagswahlen im Jahr 2008 aufgeweicht und das Rauchen in Nebenräumen von Gaststätten, in Eckkneipen, Diskotheken und Festzelten wieder erlaubt. Gegen diesen Rückschritt wandte sich die „Interessengemeinschaft Volksbegehren Nichtraucherschutz“ – mit großem Erfolg. Zum 1. August 2010 tritt nun das strikte Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft.

„Der Ausgang des Volksentscheides in Bayern ist auch ein Signal an andere Bundesländer. Die Deutsche Krebshilfe wird sich weiterhin intensiv für die Tabakprävention einsetzen“, sagte Nettekoven. „Unser Ziel ist es, in allen Bundesländern zu einem einheitlichen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zu kommen. Der beste Weg dazu wäre eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung.“

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Bonn, 5. Juli 2010

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