(openPR) Behandlungen von Heilpraktikern werden in den meisten Fällen nicht von Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Skepsis überwiegt bei diesen Kassen. Dabei gibt es eine Reihe von Studien, die für Erfolge von verschiedenen Heilpraktiker-Behandlungen sprechen. Den finanziellen Aspekt darf man dabei natürlich nicht ignorieren. Wer unterstützt einen bei den Kosten? Dafür gibt’s die Heilpraktikerversicherung als zusätzliche Kostenabsicherung auf dem Markt. „Die Leistungen der einzelnen Versicherungen variieren allerdings teils deutlich“, sagt Martin Kiedrowski vom Versicherungsberatungsunternehmen Fairfekt.
Das vielleicht bekannteste Beispiel für eine Behandlung, die einst vor allem Heilpraktikern vorbehalten war und schließlich allgemeine Anerkennung fand, ist die Akupunktur. In den Jahren 2002 bis 2007 koordinierte die Ruhr Universität Bochum deutschlandweite Studien zur Wirkung von Akupunktur bei Krankheiten wie chronischem Schmerz und chronischer Migräne. Ein Ergebnis der Studie: Etwa zwölf Behandlungen mit Akupunktur über einen Zeitraum von sechs Wochen sind der konventionellen Therapie bei chronischen Kreuzschmerzen um etwa das 1,7-fache überlegen. Dieses und andere Ergebnisse machten die Akupunktur Anfang 2007 zur Kassenleistung bei Rückenschmerzen und chronischen Gelenkschmerzen.
Weitere Indizien für die Wirksamkeit von Heilpraktikerverfahren
Es gibt aktuellere Studien für andere Behandlungen, die trotz mangelnder Anerkennung durch offizielle Krankenkassen wirksam sein können. So lässt etwa die Studie "Homeopathic treatment of patients with psoriasis” aus dem Jahr 2009 vermuten, dass Homöopathie Linderung bei Schuppenflechte bringen könnte. Für die Wirksamkeit von Naturmedizin wie Baldrian und Hopfen gegen Schlaflosigkeit gäbe es mittlerweile acht randomisierte und kontrollierte Studien, schreibt das Komitee Forschung Naturmedizin e.V. All diese Studien sind keine endgültigen Beweise, aber Indizien dafür, dass die Dienste von Heilpraktikern hilfreich sein können. „Gesamteindruck positiv“ titelt auch die Stiftung Warentest den Zugriff auf die Ergebnisse eines Tests von Heilpraktikerleistungen aus dem Jahr 2008. Sie wies allerdings auf die großen Unterschiede und Therapieansätze von unterschiedlichen Heilpraktikern hin, die wohl nicht alle gleichsam taugen.
Heilpraktikerversicherung — die Sache mit den Kosten
„Aus meiner Sicht existieren mittlerweile viele Studien als Indiz dafür, dass alternative Behandlungsmethoden Potenzial als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin besitzen“, sagt Martin vom Versicherungsberatungsunternehmen Fairfekt. Der Schulmedizin generell und auch bei schweren Erkrankungen eine Absage zu erteilen, ist aus seiner Sicht nicht der richtige Weg. Aber die Studienergebnisse bestärken ihn in der Gewissheit, mit der Aufnahme von Heilpraktikerversicherungen in den Versicherungsvergleich Versicherung-Online.net richtig gehandelt zu haben. „Wir haben insgesamt acht starke Varianten der Heilpraktikerversicherung im Vergleich“, sagt er, „und wir achten bei Versicherung-Online.net auf grundsätzliche Qualitätsstandards, die Versicherungen in unserem Onlinevergleich erfüllen müssen“. Die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Varianten der Heilpraktikerversicherung sind teils deutlich. Martin Kiedrowski rät daher, den Blick beim Vergleich nicht allein auf die Kosten zu verengen. „Manche Versicherungen übernehmen beispielsweise nur die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker, während andere auch Behandlungen bei Ärzten für Naturheilverfahren unterstützen“, sagt er. Bisweilen erstattet eine Heilpraktikerversicherung alle Leistungen aus dem so genannten Hufelandverzeichnisses. Man ist auf der sicheren Seite, wenn sie es tut“, sagt Martin Kiedrowski. Das Hufelandverzeichnis ist ein umfangreiches Verzeichnis theoretisch erklärbarer, praktisch anwendbarer sowie lehr- und lernbarer Verfahren der Naturheilkunde.
Viele Leistungsunterschiede
Falls es nicht Grundlage der Leistungsbeschreibung einer Heilpraktikerversicherung ist, sollte die Beschreibung — so Martin Kiedrowski — zumindest vierzig bis fünfzig Naturheilkunde-Verfahren beinhalten, bei denen ein Teil der Kosten übernommen wird. Zugleich rät er dazu, sich den Erstattungssatz einer Heilpraktikerversicherung anzusehen. Werden etwa 80% der auf der Rechnung stehenden Kosten übernommen, so ist das weitaus besser, als wenn sich die Kostenübernahme auf den Mindestsatz im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bezieht. Im letztgenannten Fall werden aus 80 Prozent Kostenübernahme schnell einmal sechzig Prozent der wirklichen Kosten, die tatsächlich erstattet werden. Versicherung-Online.net gibt Interessenten volle Transparenz bei einer Heilpraktikerversicherung und ermöglicht den optimalen Vergleich. Man sollte so etwas nutzen.










