(openPR) Hamburg, 26. Mai 2010 - Die von Linksjugend, Grüne-Jugend, Jungsozialisten, DGB-Jugend und die SchülerInnenkammer Hamburg für den 3. Juni geplante Schülerdemonstration soll während der Unterrichtszeit stattfinden. Der damit nicht legale Aufruf erfolgt mit irreführenden Themen, die mit dem Volksentscheid nichts zu tun haben. Aus der Schulbehörde gibt es bisher keine klare Stellungnahme zur Demonstration.
Die Plakate der Demo-Organisatoren lesen sich verlockend: „Max. 23 Schüler pro Klasse!“, Nicht mehr Sitzenbleiben!“, „Jede Schule führt zum Abi!“ oder „Kein Büchergeld mehr!“. Alle Plakate rufen zu einer Schüler-Demo für die schwarz-grünen Primarschul-Pläne im Volksentscheid auf: „Ein guter Grund für die Schulreform!“.
Was die Plakate verschweigen: Die Verkleinerung der Klassen, das Abschaffen des Sitzenbleibens, die Einführung der Stadtteilschule mit der Möglichkeit des Abiturs nach 13 Jahren und die Abschaffung des Büchergeldes sind längst im Schulgesetz beschlossen und verbindlicher Bestandteil des Schulgesetzes, werden vom Volksentscheid also gar nicht berührt.
Politisch brisant wird dieser Aufruf politischer Jugendorganisationen zu einer Schülerdemonstration während der Unterrichtszeit erst dadurch, dass von der Schulsenatorin bisher keine klare Anweisung an die Schulleitungen erteilt worden ist, die Teilnahme an einer solchen Demo während der Unterrichtszeit zu untersagen: „Eine von der Behörde aus politischen Gründen geduldete Schülerdemonstration passt nicht in eine Zeit, in der die Eltern der Stadt um das bessere Schulmodell und seine Finanzierung ringen“ kommentiert Walter Scheuerl, Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“, das Verhalten der Schulbehörde.
Während die Schulbehörde bei früheren Schüler-Demonstrationen zu anderen Themen, zuletzt im Herbst 2008, noch klare Anweisungen gegeben und Ordnungsmittel für den Fall einer Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit angedroht hat, hält sie sich jetzt, wo es um eine Unterstützung der parteipolitischen Ziele von Senatorin Christa Goetsch (GAL) geht, auffällig zurück. „Sollte sich die Senatorin auf das von den Organisatoren vorgeschobene Argument berufen wollen, die Schüler könnten die Demonstration als ‚Schülervollversammlung’ anmelden, wäre das ebenso durchsichtig wie unsinnig“ erläutert Scheuerl weiter: „Eine schulverfassungsgemäße Vollversammlung setzt voraus, dass diese von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden kann, also auch von minderjährigen Schülerinnen und Schülern. Für eine Versammlung vor dem Gewerkschaftshaus in der Hamburger Innenstadt wäre das bei Minderjährigen in keiner Weise gewährleistet“ so Scheuerl. „Auch eine Begleitung minderjähriger Schüler durch Lehrkräfte scheidet aus. Denn damit würden die Lehrkräfte gezwungen, während der Unterrichtszeit an einer politischen Demonstration für die Pläne der Schulsenatorin teilzunehmen“ erläutert der Rechtsanwalt.
„Die Senatorin muss sich deshalb fragen lassen, ob sie ihren Pflichten gegenüber den Schülern und dem Gesetz noch nachkommt. Da sie bei der Schüler-Demo im Herbst 2008 noch hart eingeschritten ist, setzt sie sich jetzt dem Verdacht aus, mit zweierlei Maß zu messen und ihr Amt für eine parteipolitische Aktion zu missbrauchen“ schließt Scheuerl.