(openPR) Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Justus Froehlich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat erneut erfolgreich einen Anleger von geschlossenen Anlagefondsanteilen vor Gericht vertreten.
In einem Verfahren gegen die Gallinat Bank AG Essen siegte der von Herrn Dr. Froehlich vertretene Mandant in einem seit 2008 andauernden Rechtsstreit auch in der 2. Instanz vor dem OLG München.
Auf die Besonderheiten des Falles angesprochen erklärte Dr. Froehlich: „Es handelt sich zwar erneut um einen Fall eines finanzierten Kaufes von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds. Allerdings geht es in diesem Fall nicht nur um fehlerhaft erteilte Widerrufsbelehrungen, sondern auch um die Art und Weise der Belehrung.“
Unabhängig von dem nun gewonnenen Fall erklärte Dr. Froehlich: „Wir wünschen uns, dass auch dieses Urteil dazu beitragen wird, die Aufklärungsarbeit gegenüber dem Anlegerkunden zu verbessern. Wir bieten Finanzinstituten die Zusammenarbeit an, um den Vertrieb von geschlossenen Immobilien-, Medien und Schiffsfondsanteilen im Hinblick auf eine intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit zu fördern.“
Weiterhin erklärte er: „Insbesondere die Erstellung von Verkaufsprospekten erfordert höchste Sorgfalt bei einer verständlichen und inhaltlich vollständigen Aufklärung von Anlegern. Dabei kommt es bei einem seriösen Anlagekauf in erster Linie auf die vollumfängliche Aufklärung des Kunden bezüglich aller Chancen und Risiken an. Ist das nicht der Fall, dann sollte der Anleger Schutz bei einem ausgewiesen kompetenten Anwalt suchen und die fehlerhafte Beratung erfolgreich anfechten, um einen berechtigten Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.“







