(openPR) Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 20.10.2009, AZ 15 Wx 81/09, zu der Frage Stellung genommen, inwieweit eine Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Eigentum erwerben kann. Dies wurde durch das OLG Hamm bejaht. Das Gericht hat im Anschluss daran geprüft, wie ein solcher Eigentumserwerb durchgeführt werden kann. Die Grundaussage der Entscheidung lautet, dass in der Regel die Auflassungserklärung durch den Hausverwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft abgegeben werden kann, wenn dieser durch Beschluss hierzu bevollmächtigt ist. Eine Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung für diese Bevollmächtigung wird man in der Regel dann annehmen können, wenn es sich um den Erwerb von Eigentum in der eigenen Anlage handelt.
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