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Option oder Arge – BA entfacht Diskussion neu

(openPR) Das Thema „Vermittlungswettbewerb zwischen Argen und Optionskommunen“ brachte jüngst wieder BA-Vorstand Jürgen Weise mit internen Rechenmodellen zu den Kosten der neuen Optionskommunen auf die Agenda. Demnach versursache die Etablierung der 41 hinzukommenden Neuoptierer rund 500 Mio. Euro Mehrausgaben. Interessengeleitete, nicht stichhaltige Äußerungen der BA, so lassen die Kommunen verlauten, könne man schon lange nicht mehr Ernst nehmen. Doch Kreisen und Städten, die derzeit an umfangreichen Konzepten für die Neuzulassung arbeiten, ist an einer Verankerung der 41 Neuzulassungen für die kommunale Trägerschaft, und nicht an einer weiteren Einschränkung gelegen. Ursprünglich hatten sich 171 Kreise für die Option und prinzipiell für eine freie Wahl bei der Entscheidung über das SGB II – Trägermodell ausgesprochen. Der Bund konnte sich jedoch bislang mit einem Regel-Ausnahme-Verhältnis im Gesetzesentwurf, das die Argen zu 75 % als „Regelfall“ normiert und Optionskommunen mit nur 25 % zur Ausnahme degradiert, stärker durchsetzen. Dennoch wollen rund 100 Kommunen Konzepte auf Zulassung einreichen.



„Die Frage, wer effektiver oder kostengünstiger arbeitet und deshalb eine größere Existenzberechtigung hat, ist so alt wie die Hartz IV-Reformen selbst“, erläutert Jürgen Lämmerzahl, Geschäftsführer des gleichnamigen Softwareherstellers. „Deshalb ist es ein jämmerlich alter Hut, den Herr Weise nun wieder aus eigenen Interessen heraus hervorkramt angesichts des drohenden Machtverlusts der BA.“

Seit 2005 ist die Frage nach der Trägerschaft Spielball zwischen Organisationsinteressen und parteipolitische Orientierungen. Die Kompromissfindung zwischen den Akteuren, die möglichst wenig Macht abgeben wollen, steht dabei im Vordergrund. Zwar werden Studien und Kostenrechnungen angestellt, die die größere Effizienz des favorisierten Trägermodells bei geringeren Kosten ‚belegen’ sollen. Doch sind sie oft nur Mittel zum Zweck: Das zugrunde gelegte Datenmaterial dient nur zur Untermauerung der eigenen Sichtweise. Es soll bestätigen, was der jeweilige Akteur politisch und faktisch durchsetzen möchte. Eine ‚Beweislegung’ also, die ad absurdum führt, und den ‚Beweisführer’ unglaubwürdig machen muss.

So ist den Kommunen seit langem klar, dass die BA kein Interesse hat, in Untersuchungen wirklich herauszufinden, ob durch eine stärkere oder gar gänzliche Kommunalisierung der Aufgaben eine höhere Schlagkraft erzielt werden könnte. Machteinbußen bis hin zum gänzlichen Verlust der Existenzberechtigung könnten Folgen für die BA sein. Bei der objektiven Beurteilung der Leistungsfähigkeit kann sie als einer der Träger, über die geurteilt werden soll, nicht gleichzeitig Beurteilender sein. Als unmittelbar Beteiligte wird sie keine Daten veröffentlichen, die das Potenzial haben, die Leistungsfähigkeit der Argen unter dem der Optionskommunen anzusiedeln. Entsprechenden BA-Untersuchungen fehlt daher eine der wichtigsten generellen Grundbedingungen für Untersuchungen, die Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben: ergebnisoffen angelegt zu sein, indem das Datenmaterial aller beteiligter Gegenspieler angemessen und gleichberechtigt berücksichtigt wird.

„Wenn öffentlich Angaben zu potenziellen Mehrausgaben gemacht werden, müssen auch die zugrunde gelegten Berechnungsgrößen offengelegt werden“, fordert Jürgen Lämmerzahl. „Geschieht dies nicht durch den, der die Zahlen bekannt gibt, ist es Aufgabe des Mediums , das die Zahlen veröffentlichen soll, die Größen zu erfragen und zu hinterfragen.“ Dazu gehöre auch die Überprüfung, ob die Gegenseite in der gleichen Sache zu anderen Ergebnissen käme. Nur so könne der Grundsatz einer ausgewogenen, unparteiischen Berichterstattung gewahrt bleiben und selbige nicht zum Sprachrohr der ein oder anderen Seite gemacht


werden. „Im aktuellen Fall sind auch potenzielle Ersparnisse in die Berechnung miteinzubeziehen, die zum Beispiel über den Einsatz dezentraler Software erreicht werden kann“, zeigt Jürgen Lämmerzahl auf. „Würde der Steuerzahler dagegen im Einzelnen erfahren, was Entwicklung, Fehlerbehebungen, Betriebsausfälle und Umgehungslösungen bei A2LL gekostet haben im Kostenvergleich zu stabiler, dezentraler Software, würde sich ihnen der Magen umdrehen.“ Denn alle fehlerhaften oder nachträglich implementierten Funktionalitäten führten bei der BA-Software zu erheblichem Mehraufwand. Eine einzige der im dreistelligen Bereich liegenden technischen Umgehungslösungen, die die Berechnung und Bescheidung außerhalb von A2LL erforderlich gemacht hat, hat bei jedem Einzelfall zu einem Mehraufwand von rund zehn Minuten geführt, zusätzliches Personal gebunden, organisatorische Veränderungen erfordert sowie Geld für die Überprüfung der Ablösung von A2LL gekostet. Allein durch A2LL sind Mehrausgaben im zweistelligen Millionenbereich entstanden.

Oft schon haben die Kommunen die diskreditierenden Beurteilungen der BA in der SGB II- Frage als unglaubwürdig entlarvt. Ihnen stehen die unbestreitbaren Vorteile einer kommunalen Betreuung Arbeitsloser gegenüber. So werden SGB II - Leistungen wie die Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung in den Optionskommunen besonders eng mit den übrigen Hilfeleistungen verknüpft. Die Mitarbeiter kooperieren intensiv mit den wichtigen Anschlussbereichen KiTa, Jugend, Gesundheit, Schule und Wirtschaft. Sie beziehen nicht nur Beratungsstellen, Weiterbildungs- und sozialintegrative Einrichtungen in ihre Arbeit ein, sondern pflegen ein enges Netz zu den Unternehmen, Kammern und Wirtschafts- und Verkehrsverbänden oftmals auf persönlicher Basis. Das schon zuvor bestehende Engagement in gut funktionierenden Netzwerken prägt den Gestaltungswillen und Glauben an die eigene Wirksamkeit der Kommunen, die nun optieren wollen. Sie haben sich weniger durch finanzielle Risiken, die unsichere Rechtslage und knappe Zeithorizonte beeindrucken lassen als die Argen, die oftmals nur aus solchen Befürchtungen heraus das BA-nahe Trägerkonzept wählten. Zudem bewerten die Optierer die Möglichkeiten, ihren Gestaltungswillen in ausreichend großen Handlungsspielräumen umzusetzen, positiver als die Argen. Die vor Ort errechneten Betreuungsschlüssel und die Kundendifferenzierung tragen zu einer guten Betreuungsqualität in den Optionskommunen bei. Die häufig geäußerten Zweifel der BA an der Einhaltung von Recht und Gesetz in den Optionskommunen stoßen dort - gerade im Vergleich zu den Argen – auf mehr Prüf- und Kontrollinstanzen, weil neben kommunalen Prüfungen auch solche der Länder und des Bundes erfolgen. Zusätzlich wirkt dort eine effektive öffentliche und politische Kontrolle. Kreisangehörige Gemeinden werden stärker an den Aufgaben beteiligt. Die örtlichen Standorte bedeuten für die Bürger kurze Wege und wenig Umstände.

Da viele arbeitsfähige Stellensuchende Mängel in Bildungs- oder sozialen Kompetenzen aufweisen, gibt es gute Gründe, den optionswilligen Kommunen keine übermäßigen bürokratischen Hürden bei der Zulassung in den Weg zu legen. Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ertüchtigen, schafft die Grundlage für eine bessere Vermittlungsfähigkeit und ist Prävention und Nachsorge zugleich. Konzepte zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu entwickeln und dabei die erforderlichen Partner auf kurzem Wege zu erreichen, gelingt in kommunaler Regie besonders gut. Der Anschluss an die überregionale Vermittlung ist längst über entsprechende Vermittlungsportale, deren Stellendaten sich mit denen der BA messen lassen können, gelungen. Der bloße, kurzfristige Vermittlungserfolg ist möglicherweise einfacher zu messen als eine nachhaltige Integration und Stabilisierung der Hilfebedürftigen – wichtiger ist er aber angesichts der Realitäten vieler Langzeitarbeitsloser nicht.

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