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Zwischenbilanz Hautkrebs-Screening: großer Erfolg

20.04.201014:25 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) 11 Millionen Versicherte haben die Untersuchung bereits genutzt

Bonn (sts) – Das Hautkrebs-Screening ist nach zwei Jahren bundesweit fest etabliert: 11 Millionen der insgesamt 45 Millionen Anspruchsberechtigten haben die Untersuchung bereits genutzt. 38.000 Haut- und Hausärzte ließen sich für dieses Verfahren weiterbilden und qualifizieren. „Kein anderes Screening-Programm in Deutschland hatte bislang einen so erfolgreichen Start“, betont Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Wie wichtig diese Früherkennungsuntersuchung ist, zeigen die drastisch gestiegenen Neuerkrankungszahlen: Nach aktuellen Hochrechnungen von Professor Dr. Alexander Katalinic, Krebsregister Schleswig-Holstein, erkranken jährlich etwa 195.000 Menschen neu an Hautkrebs, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs). Früh erkannt, ist Hautkrebs heilbar. Die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) starten nun eine Aufklärungskampagne in Betrieben, um die Prävention und Früherkennung von Hautkrebs noch bekannter zu machen.



Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung haben Prävention und Früherkennung von Hautkrebs einen hohen Stellenwert: „Betriebsärzte erreichen Menschen aus fast allen Bevölkerungsschichten im Alter von 18 bis 65 Jahren. Somit sprechen wir auch diejenigen an, die ansonsten eher selten zum Arzt gehen. Insbesondere Männer sind häufig wenig sensibel in Bezug auf Gesundheitsrisiken“, so Dr. Uwe Gerecke, Präsidiumsmitglied im VDBW. Pünktlich zum Start der Sonnensaison führen daher bundesweit zahlreiche Betriebe Gesundheitsaktionen zum Thema Hautkrebs durch.

„Das Hautkrebs-Screening ist mehr als eine Suche nach Tumoren. Es ist zugleich eine Aufklärungskampagne, die der Vermeidung von Hautkrebs dient“, erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP. Denn der untersuchende Arzt informiert den Patienten auch über den richtigen Umgang mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung, ermittelt mögliche individuelle Risikofaktoren und klärt über das Angebot weiterer gesetzlicher Krebs-Früherkennungsuntersuchungen auf.

Einen ersten Eindruck über die Zufriedenheit der Screening-Teilnehmer geben die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Deutschen Krebshilfe und der ADP. Von 533 Screening-Teilnehmern, die an der Online-Befragung teilgenommen haben, bewertet die Mehrheit diese Untersuchung als positiv: 80 Prozent haben die Absicht, erneut am Hautkrebs-Screening teilzunehmen, etwa 50 Prozent haben die Untersuchung bereits in ihrem Umfeld weiterempfohlen und weitere 35 Prozent planen, dies noch zu tun. „Einen gewissen Verbesserungsbedarf scheint es noch bei der Durchführung der standardisierten Ganzkörperuntersuchung sowie der Beratung zu geben“, betont Breitbart. „Die Auswertung der Ergebnisse der Online-Befragung wird in die Weiterentwicklung des Screening-Angebotes und in die Ärztefortbildungen einfließen“. Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch auf das Hautkrebs-Screening.

Informationen zum Hautkrebs-Screening erhalten sowohl Interessierte als auch Ärzte auf der Internetseite www.hautkrebs-screening.de. Rund um die Themen Prävention und Früherkennung von Hautkrebs bieten die Deutsche Krebshilfe und die ADP darüber hinaus kostenloses Informationsmaterial an. Ratgeber, Präventionsfaltblätter und Plakate können bestellt werden bei der Deutschen Krebshilfe, Postfach 1467, 53004 Bonn, oder im Internet unter www.krebshilfe.de heruntergeladen werden.


Info-Kasten: Hautkrebs-Screening
Die gesetzliche Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs geht schnell und ist schmerzlos. Sie kann vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge durchgeführt werden.
Untersuchungsablauf:
1. Fragen nach eigenen und familiären Vorerkrankungen (Anamnese).
2. Standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Körperoberfläche von der behaarten Kopfhaut bis zu den Fußsohlen, inklusive aller Hautfalten, der Mundschleimhäute und des äußeren Genitals.
3. Befundmitteilung sowie präventive Beratung zum richtigen Umgang mit natürlicher und künstlicher UV-Strahlung, Feststellung möglicher individueller Risikofaktoren, Information über das Angebot weiterer gesetzlicher Krebs-Früherkennungsuntersuchungen.
4. Bei Verdachtsdiagnose eines Hausarztes Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Abklärung. Die Verdachtsabklärung erfolgt durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor.


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Bonn, 20. April 2010

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