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Schwerbehindertenausweis für kranke Kinder?

07.04.201015:30 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Eltern sollten Vorteile rechtzeitig nutzen

Rechtsanwälte und Berater beantworten Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis im Internetforum der Deutschen Rheuma-Liga

Bonn, 06.04.2010. Bietet der Schwerbehindertenausweis mehr Vorteile oder überwiegen die Nachteile? Diese Frage beschäftigt vor allem junge Menschen, die ihre Ausbildung beginnen oder erstmals ein Stelle suchen. Aber auch Eltern rheumakranker Kinder sollten sich rechtzeitig informieren. Bei entsprechendem Krankheitsverlauf kann für das Kind der Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt gestellt werden. Eltern sollten dies möglichst früh tun, wenn die Kinder noch klein sind, denn die Vorteile, wie steuerliche Vergünstigungen und ein Ausweis zur kostenlosen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel helfen, die oft erheblichen Belastungen und Nachteile der chronischen Erkrankung auszugleichen, rät Barbara Markus, Bundeselternsprecherin der Deutschen Rheuma-Liga. „Auch gegenüber der Schulbehörde lassen sich Erleichterungen im Schulalltag besser erzielen, zum Beispiel ein zweiter Satz Schulbücher, der im Klassenraum verbleibt.“



Wenn der Schwerbehindertenausweis erteilt wird, so geschieht dies zeitlich befristet, meist für zwei bis fünf Jahre. Der Ausweis kann nur zurückgegeben werden, wenn sich die Situation des Kindes oder des Jugendlichen erheblich verbessert. Barbara Markus: „Für manche ist es eine belastende Vorstellung, dass ihre Kinder durch eine festgestellte Schwerbehinderung gegebenenfalls in ihrem beruflichen Weg eingegrenzt werden und sie verzichten lieber auf den Nachteilsausgleich.“

Für Jugendliche mit erheblichen Einschränkungen biete der Schwerbehindertenausweis jedoch bei Firmen und Behörden die Chance, einen Ausbildungsplatz oder Job zu finden, wenn diese bei gleicher Qualifikation schwer behinderte Bewerber bevorzugen. Darüber hinaus wird der jährliche Urlaubsanspruch erhöht und gegebenenfalls die tägliche Arbeitszeit verkürzt.

„Dies sind Vorteile, die den gehandicapten jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern können,“ weiß die ehrenamtlich engagierte Beraterin und Mutter einer rheumakranken Jugendlichen aus vielen Gesprächen.

Auch bei der Studienplatzwahl haben Studenten mit Schwerbehindertenausweis Vorteile. Allerdings gibt es für Studierende auch unabhängig vom Schwerbehindertenausweis Härtefallregelungen und Nachteilsausgleiche,“ räumt die Elternsprecherin ein.

Viele Betroffene fragen sich, ob sie ihre Schwerbehinderung überhaupt gegenüber dem Arbeitgeber offenbaren sollen. Hier ist die Rechtslage eindeutig: Wenn man die Vergünstigungen des Schwerbehindertenausweises nicht in Anspruch nehmen will, muss die Schwerbehinderung nicht zwingend angegeben werden. Nur wenn man erkennen muss, dass die Schwerbehinderung die Berufsausübung oder die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, hat man die Pflicht, eine Schwerbehinderung anzugeben.

Für alle, die sich aktuell die Frage stellen „Schwerbehindertenausweis ja oder nein“ bietet die Deutsche Rheuma-Liga vom 15. bis 21. April 2010 ein Internetforum an. Erfahrene Betroffene, die Rechtsanwälte Meike Schoeler und Prof. Jürgen Samland geben Rat und Antwort: www.rheuma-liga.de/forum.

Fakten und Tipps zur Antragstellung enthält zudem das mehrseitige Informationsblatt 6.9 „Der Schwerbehindertenausweis bei rheumatischen Erkrankungen“. Es steht zum kostenlosen Download bereit unter:

http://www.rheuma-liga.de/uploads/4/6.9_schwerbehindertenausweis.pdf

oder kann bei den Verbänden der Deutschen Rheuma-Liga bestellt werden.

Bestelladresse:

Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., Maximilianstr. 14, 53111 Bonn, Fax: 0228-7660620, E-Mail: E-Mail oder per Info-Telefon: 01804-600 000 (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, bei Mobiltelefon max. 42 Cent).

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