(openPR) Im Jahre 2008 wurden in Deutschland etwa 400.000 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt. Aus dem Bereich Arzthaftung (Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler) wurden 2008 etwa 40.000 Fälle gemeldet. Grundsätzlich müsste jeder dieser Fälle zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.
Die absolute Mehrzahl dieser Verfahren wird im Wege von Vergleichen mit den Versicherungen geklärt. Der Bereich Arzthaftung weist beispielsweise eine außergerichtliche Vergleichsquote von 92% auf.
Herkömmliche Schmerzensgeldtabellen erfassen bislang nur gerichtliche Entscheidungen. Solche Fälle können jedoch nicht als repräsentativ angesehen werden, da es sich um einen streitigen Verfahrensgang handelt. Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen erkennen Versicherungen oftmals Verletzungen an um nicht einen Präzedenzfall für die Zukunft zu schaffen. Dabei sind Versicherungen aus dem eben genannten Grund auch oftmals bereit, tiefer in die Tasche zu greifen.
Bislang werden solche Vergleiche noch nicht in einer Schmerzensgeldtabelle gesammelt.
Im Sinne einer umfassenden und transparenten Information von Geschädigten war es also an der Zeit, eben diese außergerichtlichen Fälle zu erfassen. Dieses Projekt ist die Solacium GmbH mit dem Web-Portal www.schmerzensgeld.info angegangen.
Anwälte können selbst verhandelte und erstrittene Fälle in eine Datenbank eintragen und bspw. Angaben zum Regulierungsverhalten von Versicherungen machen. Geschädigte haben die Möglichkeit kostenlos auf dem Portal zu recherchieren. Um die Teilnahme für Anwälte attraktiv zu machen, werden sämtliche vom Rechtsanwalt eingetragenen Fälle diesem zugeordnet so dass ein konkreter Werbenutzen entsteht, demzufolge Rechtssuchende einen „passenden“ Anwalt finden können. Zudem erhalten Anwälte erweiterten Einblick in eingetragenen Fälle und erhalten so umfassende Informationen zum Fall; etwa auch zum Regulierungsverhalten der entspr. Versicherung. Für „beide Seiten“ also ein Gewinn!








