(openPR) Der BGH hat mit Urteil vom 21.10.2009, AZ VIII ZR 30/09, die Rechte von Vermietern in mehreren Fällen gestärkt. Legt ein Sachverständigengutachten oder ein Mietspiegel eine Bandbreite der ortsüblichen Miete als Anhaltspunkt für eine Mieterhöhung fest, so ist der Vermieter nicht gezwungen, einen Mittelwert aus dem Zahlenmaterial zu nehmen. Er kann sich vielmehr an dem oberen Wert orietieren und damit die mögliche Miete voll ausschöpfen. Vermieter sollten sich mit Blich auf diese Rechtsprechung bei Mieterhöhungsverlangen rechtsanwaltlich beraten lassen.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Über das Unternehmen
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Mietrechts tätig.