(openPR) Die Drohkulisse wirkt: Aus Angst vom Fiskus durch den Kauf der Schweizer Steuer-CD erwischt und bestraft zu werden, entschließen sich deutsche Steuerflüchtige, die ihr Kapital in der Schweiz angelegt hatten, scharenweise zur Selbstanzeige.
Steueranwälte gehören derzeit wohl zu den nachgefragtesten Beratern in Deutschland. Während der Großteil der Wirtschaft noch über die Rezession klagt, haben deutsche Steueranwälte derzeit Hochkunkunktur. "Wir werden derzeit mit Anfragen überflutet", so der Steuerrechtler Boris Kuder von der Kanzlei Scharlach Kuder in Essen, "und es sind hierbei nicht nur die Bankkunden der Credit Suisse, die Angst haben, dass sich ihre Daten auf der CD befinden."
Bundesweit sollen nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft bereits 2.500 Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden eingegangen sein. Im Durchschnitt betrage die Steuernachzahlung pro Selbstanzeige Euro 100.000 bis Euro 150.000, aber auch spektakuläre Nachzahlungen, wie die Euro 4,5 Millionen eines Steuerflüchtlings aus Berlin, machen den Kauf der Steuer-CD für den deutschen Fiskus zu einem lohnenden Geschäft. Bereits jetzt wird offen spekuliert, dass die Summe hinterzogener Steuern, der man mit der Steuer-CD auf die Spur kommen könnte, größer sein könnte als die bisher genannten Euro 100 Millionen. Denn die Deutschen sollen weltweit mehr als Euro 480 Milliarden Schwarzgeld bei Banken im Ausland bunkern. Dieses ergab eine Berechnung auf der Basis von Schätzungen der deutschen Steuerfahndung, der Deutschen Steuergewerkschaft und der Deutschen Bundesbank. Die höchsten Beträge sollen hierbei mit Euro 170 Milliarden in der Schweiz liegen. So verwundert es nicht, dass nach Berichten der Basler Zeitung tausende von deutschen Bankkunden derzeit nach Zürich reisen, um sich dort Unterlagen für eine Selbstanzeige ausfertigen zu lassen.
Aber Vorsicht ist geboten bei dem Abfassen einer Selbstanzeige. Diese muss - um Straffreiheit zu erlangen - vollständig alle Kapitaleinkünfte, Zinserträge genauso wie Spekulationsgewinne, umfassen. Dieses wird vor dem Hintergrund der gebotenen Eile häufig nicht möglich sein. Vielen Kapitalanlegern bleibt somit nur die Möglichkeit der sogenannten Stufenanzeige, mit der zunächst die bisher nicht versteuerten Erträge großzügig geschätzt und anschließend nach Erhalt der Unterlagen konkretisiert werden. "Bei dieser Stufenanzeige ist das Risiko, dass der Anleger hierbei Fehler macht und hinterher nicht die vollständige Straffreiheit erlangt, besonders groß", so der Steueranwalt Boris Kuder. Die Beratung durch einen auf Selbstanzeigen spezialisierten Steueranwalt wird daher für die meisten Kapitalanleger zur Erlangung der Straffreiheit erforderlich sein.











