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Sittenwidrigkeit des Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung

19.02.201017:25 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Immer häufiger stellen Käufer fest, dass sie eine Immobilie, insbesondere die Eigentumswohnung, überteuert erworben haben und das Objekt nicht werthaltig ist. Ein starkes Argument, sich von dem Kaufvertrag nachträglich zu lösen, ist der Nachweis, dass das Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs.1, 2 BGB sittenwidrig gewesen ist. Dieses Argument lässt sich damit begründen, dass der Kaufpreis wenigstens 100% über dem eigentlichen Verkehrswert des Objekts lag. Der BGH hat mit Urteil vom 09.10.2009, AZ V ZR 178/08, diese Rechtsprechung nochmals bestätigt und die günstige Regelung der Darlegungs- und Beweislast für Käufer bekräftigt. Allerdings müssen Käufer bei einer Klage gewisse Mindeststandards einhalten, sodass hier eine bewertungsrechtliche Vorabprüfung der Kaufentscheidung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt notwendig erscheint.

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