(openPR) UNTERSCHWEINBACH/EGENHOFEN (mpt) Bei einem Besuch des Unternehmens Reisinger Sonnenstorm informierte sich die Bundestags-Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt am 03. Februar 2010 über die aktuelle Situation in der Solarbranche. Das Bekanntwerden einer kurzfristig geplanten Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom zum 01. April 2010 hatte zuletzt für Verunsicherung in der gesamten Branche, bei Zulieferbetrieben und Kunden gesorgt. Vor Ort in Unterschweinbach konnte sich die Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit der Geschäftsleitung, den Beschäftigen und deren Kooperationspartnern und Kunden ein Bild über mögliche Auswirkungen einer Kürzung der Förderung machen. Beim Rundgang über das Firmengelände begutachtete Hasselfeldt die umfangreichen Investitionen, die in der zukunftsträchtigen Branche bereits getätigt wurden. Weitere Investitionen und geplante Einstellungen jedoch „liegen erst einmal auf Eis“, sagte Unternehmerin Christine Reisinger. Denn für die nachhaltige Entwicklung des mittelständischen Betriebs – die Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie die Einstellung neuer Fachkräfte – brauche es Planungssicherheit, die dem Betrieb und der gesamten Solarbranche kurzerhand entzogen wurde. Auch Verbraucher seien davon betroffen. „Als Umweltminister Röttgen am 14. Januar die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekannt gab, gingen in unserem Betrieb mehr als hundert Anrufe verunsicherter Kunden ein – allein diesem Tag“, berichtete Christine Reisinger.
Hasselfeldt: Inhaltliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs könnte Reduzierung ab Juli oder September 2010 vorsehen
Hasselfeldt zeigte Verständnis für die Argumente und Bedenken und bezeichnete die geplante Änderung als „Hau-Ruck-Verfahren“. Zwar sei eine Korrektur des EEG zwingend nötig, diese müsse jedoch mit „Augenma? geschehen. Eine Umsetzung bis zum 01.04.2010 hält die Abgeordnete des Wahlkreises Fürstenfeldbruck für wenig realistisch und stellte eine inhaltliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfs in Aussicht, der dann eine Reduzierung ab Juli oder September 2010 vorsehen könnte.
Auf einen Schlag Angebote in Höhe von zwölf Millionen Euro hinfällig
Markus Gschwandtner von der Raiffeisenbank Pfaffenhofen a. d. Glonn bestätigte, dass hier Handlungsbedarf bestünde. Eine Photovoltaikanlage beanspruche eine Planungsphase von bis zu sechs Monaten. Die plötzliche Kürzung der Vergütung wäre eine Katastrophe für viele Anleger und Investoren. „Eine an sich runde Investition wird so auf einmal mit einem dicken Fragezeichen versehen“, gab Gschwandtner zu bedenken.
Gerda Hasselfeldt: Zusätzliche Senkung ist notwendig, da auch die gesellschaftliche Akzeptanz des EEG auf dem Spiel steht
Viele Verträge wurden bereits zum Ende des vergangenen Jahres geschlossen – auf der Grundlage des ursprünglich für das gesamte Jahr 2010 geltenden Vergütungssatzes. Allein im Unternehmen Reisinger Sonnenstrom wurden mit der Ankündigung aus dem Umweltministerium auf einen Schlag Angebote in Höhe von zwölf Millionen Euro hinfällig. Wegen der anhaltend winterlichen Witterungsverhältnisse und möglichen Engpässen in der Materialbeschaffung, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand mit absoluter Sicherheit sagen, wie viele Anlagen noch rechtzeitig vor dem Stichtag installiert werden können. Dem Betrieb ist dadurch bereits jetzt ein betriebswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 125000 Euro entstanden.
Für die Montagearbeiten würden – je nach Witterung – nur wenige Wochen bleiben. Die Kunden und die Unternehmen mit der plötzlichen Änderung derart unter Druck zu setzen findet Christine Reisinger „unverantwortlich“. Schließlich bestünde bei den derzeitigen Verhältnissen Lebensgefahr bei Dacharbeiten.
„Die Pläne für die Gesetzesänderung kamen schnell, meines Erachtens zu schnell“, räumte auch Gerda Hasselfeldt ein. Politisch bestehe jedoch akuter Handlungsbedarf. Zwar würden sich laut einer Forsa-Umfrage 71% der Bundesbürger für die Förderung der Solarenergie aussprechen, die wachsende Anzahl an geplanten Freiflächenanlagen, sinkende Modulpreise sowie hohe Renditen bei Großanlagen würden jedoch politische Maßnahmen erfordern. „Eine zusätzliche Senkung ist notwendig, da auch die gesellschaftliche Akzeptanz des EEG auf dem Spiel steht“, erklärte die Abgeordnete.
Öffentliche Anhörung der Verbände geplant
Der bisherige Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sieht zusätzlich zur planmäßigen Senkung um 9%, die bereits zum Jahreswechsel erfolgte, eine einmalige Reduzierung der Einspeisevergütung um weitere 15% zum 01. April für Dachflächenanlagen und zum 01. Juli für Freiflächenanlagen vor.
„Dieser Plan dürfte jedoch bereits vom Tisch sein“, äußerte sich Hasselfeldt vorsichtig. Denn ursprünglich sollte der Entwurf schon am vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett behandelt werden, damit der Beschluss im Bundestag noch im März hätte fallen können und die Umsetzung bis Anfang April überhaupt möglich gewesen wäre. Doch die Zweifel an dem übereilten „Hau-Ruck-Verfahren“ (Hasselfeldt) waren anscheinend zu groß.
Der jetzige Stand: Ende Februar soll das Kabinett über den Gesetzesentwurf beraten und ihn anschließend in das parlamentarische Verfahren einbringen. Zudem sei eine öffentliche Anhörung der Verbände – insbesondere des Handwerks und der Solarbranche – geplant.
Es scheint, als habe man Bedenken einem gesamten Wirtschaftszweig und einer langen Wertschöpfungskette von heute auf morgen den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Der Sonnenstrom als wegweisende Zukunftstechnologie würde durch eine übereilte Novellierung des EEG herbe Rückschlage in Kauf nehmen, die den deutschen Solarunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und Technologieführerschaft kosten könnten.
Auch Hartmut Haverland vom Modulhersteller Mitsubishi sieht eine Gefahr für Qualitätshersteller: „Von einer vorschnellen Reduzierung der Einspeisevergütung würden hauptsächlich chinesische Hersteller profitieren. Sie werden massiv vom Staat unterstützt und haben so einen klaren Wettbewerbsvorteil im verschärften Preiskampf.“ Ein ernstes Problem – auch oder gerade für deutsche Unternehmen. Denn in der Praxis und in Tests hätten sich genau diese Module nicht bewährt. „Das Ansehen der gesamten Branche steht auf dem Spiel“, befürchtet Christine Reisinger.
Ein überarbeiteter Gesetzesentwurf könnte eine Reduzierung zum 01.07. oder gar erst zum 01.09.2010 vorsehen und den Unternehmen somit ausreichend Spielraum verschaffen. Auch das Problem der Mitnahmeeffekte sei bei einem späteren Termin für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung durch die lange Vorlaufzeit für die Realisierung eines PV-Projektes äußerst gering, meinte Markus Gschwandtner.
Stärkere Differenzierung zwischen Dachflächen- und Freiflächenanlagen einerseits und kleineren und größeren Projekten andererseits erforderlich
„Es gilt eben ein gesundes Mittelmaß zu finden“, bestätigte Hasselfeldt. Eine automatische Anpassung der Einspeisevergütung abhängig vom jährlichen Zubau sei laut Hasselfeldt ohnehin die sinnvollere Lösung. „Das passt besser zur Marktwirtschaft“, findet die CSU-Politikerin. Alle Beteiligten der Diskussionsrunde waren sich einig: Auch wenn Änderungen am EEG nötig geworden sind, ist der aktuelle Gesetzesentwurf aus dem Umweltministerium überhastet. „Das geht nicht von heute auf morgen. Deshalb ist nach meinem Dafürhalten der erste April als Stichtag für die Änderung nicht zu halten“, resümierte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags.
Hasselfeldt sprach sich zudem für eine stärkere Differenzierung zwischen Dachflächen- und Freiflächenanlagen einerseits und kleineren und größeren Projekten andererseits aus. „Man braucht eben auch Zeit, um zu diskutieren“, meinte Gerda Hasselfeldt mit Blick auf die überstürzten Pläne. Gleichzeitig freute sie sich über den Dialog mit dem praxiserprobten Team von Reisinger Sonnenstrom und dessen Kooperationspartnern.











