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Markttransparenz durch Bilanzpublizität

Bild: Markttransparenz durch Bilanzpublizität

(openPR) Valide Unternehmensdaten wesentlicher Faktor bei der Kreditprüfung
- EHUG als Meilenstein für die Gewährleistung der Markttransparenz gewürdigt
- Kritik an EU-Regulierung zur Rechnungslegung

Beim Kolloquium „Transparenz in Zeiten der Krise – Die Bedeutung der Bilanzpublizität aus volkswirtschaftlicher Sicht“ in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin haben die Teilnehmer einhellig die große Bedeutung der Bilanzpublizität für die gesamte Volkswirtschaft betont. Am Kolloquium nahmen 65 vom Verband der Vereine Creditreform e. V. und dem Bankenfachverband e. V. geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft und Presse teil. Ziel der Veranstaltung war, knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) und der damit verbundenen Neuordnung der Bilanzpublizität eine Zwischenbilanz zu ziehen.



Volker Ulbricht (Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e. V.) unterstrich die Bedeutung der Bilanzpublizität bei der Kreditprüfung: „Bei der Kreditentscheidung ist Transparenz über die Bonität der Kreditnehmer wesentlich. Garant dieser Transparenz ist die Bilanzpublizität. Sie liefert valide Bonitätsinformationen, ohne die sich die Informationsasymmetrien zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer nicht ausreichend abbauen lassen.“

Das EHUG ist ein Erfolg

Das seit Januar 2007 geltende EHUG – das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – verpflichtet alle Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren. Fred Schuld (Geschäftsführer der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) bezeichnete das EHUG als Erfolg. „Es hat den Weg zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Veröffentlichungen geebnet, das bei den Marktteilnehmern hohe Akzeptanz genießt. 94 Prozent aller deutschen (offenlegungspflichtigen) Unternehmen veröffentlichen ihren Jahresabschluss bereits im elektronischen Bundesanzeiger. Täglich 82.000 Abrufe im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister sprechen außerdem sehr deutlich für das Interesse der Wirtschaft an den veröffentlichten Jahresabschlüssen.“

Kleinstunternehmen von der Publikationspflicht ausnehmen?

Der durch das EHUG erreichte Stand der Bilanzpublizität wird jetzt durch eine laufende Diskussion auf europäischer Ebene wieder in Frage gestellt. So hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer Million Euro, einer Bilanzsumme von bis zu 500.000 Euro und mit bis zu 10 Mitarbeitern von der Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses auszunehmen. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission eingefordert und ihn an das Plenum des Parlaments überwiesen.

Der Präsident der Bundesteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken bewertete den Vorschlag der EU-Kommission kritisch: „Auch Kleinstunternehmen brauchen eine Aufzeichnung ihrer Geschäftsvorfälle, z. B. für die Steuerung des Betriebes und zu Finanzierungszwecken. Die erhoffte Kostenersparnis für diese Unternehmen würde daher nicht in dem erwarteten Ausmaß eintreten. Wir meinen, dass die diskutierte Ausnahme von den Rechnungslegungsrichtlinien nicht sinnvoll ist.“

Eine Analyse der Mitarbeiterzahlen der Kapitalgesellschaften in 15 europäischen Ländern zeigt, dass in mehr als 82 Prozent der Unternehmen nicht mehr als 10 Mitarbeiter tätig sind. „Es ist davon auszugehen, dass gut 75 Prozent der Kapitalgesellschaften in Europa alle Kriterien der EU-Kommission erfüllen und somit als Kleinstunternehmen von der Publikationspflicht entbunden werden könnten. Der Wegfall der Jahresabschlussinformationen zu diesen Unternehmen wäre gleichbedeutend mit einem gravierenden Rückschritt hinter den heute erreichten Stand der Markttransparenz in Europa“, so Ulbricht.

Die Reduzierung der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen würde den Sinn der europäischen Rechnungslegungsrichtlinien insgesamt in Frage stellen. So ließe sich etwa das Ziel, Mindestbedingungen für die im EU-Binnenmarkt miteinander im Wettbewerb stehenden Kapitalgesellschaften zu schaffen und den Informationsrechten Dritter – etwa Banken, Geschäftspartnern oder Angestellten – Rechnung zu tragen, nicht mehr weiterverfolgen. Für diese Interessengruppen müsste zudem ein Substitut geschaffen werden, um ihnen die zustehenden Informationen zugänglich zu machen. Bliebe dies aus, könnten sich für Kleinstunternehmen Probleme etwa bei der Kapitalbeschaffung ergeben, da die Bedeutung der Transparenz für Investoren und Kreditgeber – auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise – erheblich gestiegen ist.

Gerade für die ohnehin risikoanfälligen Kleinstunternehmen würde der Transparenzverlust durch den Wegfall der Publizitätspflicht einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen. Viele mittelständische Unternehmen haben aufgrund ihrer geringen Kapitaldecke bereits heute Finanzierungsprobleme, die durch die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten überbrückt werden. Diese Kredite basieren aber einzig und allein auf dem Entgegenkommen und Vertrauen des jeweiligen Vertragspartners, der sich bislang problemlos anhand der Jahresabschlüsse der letzten Jahre über die Solvenz seines potenziellen Vertragspartners informieren konnte. Mit der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Reform würde diese für die Wirtschaftsteilnehmer maßgebliche und verlässliche Informationsquelle versiegen.

Aus den vorgenannten Gründen ist davon abzuraten, den durch die Bilanzpublizität erreichten Stand der Markttransparenz wieder in Frage zu stellen.

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