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SOS Schiffsfonds: Vielen Anlegern droht jetzt der Totalverlust

(openPR) Lange Zeit bewarben Banken und Finanzdienstleister geschlossene Schiffsfonds als sichere Geldanlage. Nicht zuletzt aufgrund der weltweiten Finanzkrise bricht der Markt mit Schiffsfonds nun jedoch zusammen. Experten glauben, der Schaden werde weit größer als bei der Lehman-Pleite.


„Schiffbruch vermeiden“ heißt nun die Devise in einer Branche, die im Jahr 2008 noch rosige Zeiten erlebte. Ihre starke Abhängigkeit von der Konjunktur wurde ihr nun offenbar zum Verhängnis. In Zeiten stetig sinkender Frachtraten, Überkapazitäten und gestiegener Betriebskosten stehen viele Schiffsfonds bereits kurz vor der Insolvenz. Als wäre dies nicht schlimm genug, werden in den kommenden Jahren immer mehr neue Frachtschiffe auf einen Markt drängen, der schon heute übersättigt ist. Düstere Aussichten für eine Vielzahl von Schiffen, die schon heute kaum mehr ihre Betriebskosten einfahren können.
Banken und Finanzberater hingegen haben in der Regel sehr gut an der Vermittlung der Fonds verdient. Denn was den meisten Anlegern verschwiegen wurde: In der Branche sind überdurchschnittlich hohe Provisionen von bis zu 15 Prozent und mehr keine Seltenheit. Der Anleger sah für kritische Fragen meist keinerlei Veranlassung – jedenfalls solange er sich an einer steigenden Frachtrate und Rendite erfreuen konnte.
Heute jedoch brauchen die Fondsgesellschaften dringend frisches Kapital, um ums Überleben zu kämpfen. Aus diesem Grund fordern sie ihre Kommanditisten immer häufiger auf, bereits in den letzten Jahren ausgeschüttete Gelder wieder zurück zu zahlen. Auch die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG schrieb Anleger an und behauptete, die gewährten Fondsausschüttungen seien als Darlehen zu behandeln und würden nun zur Abwendung der Krise benötigt. In den meist mit Nachdruck formulierten Aufforderungen kündigt die Gesellschaft sogar im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung gerichtliche Schritte gegen den Anleger an.
Die Anwälte der KOOPERATION FONDSSCHADEN raten in diesen Fällen jedoch, sich nicht von solchen Schreiben einschüchtern zu lassen. Die Fondsgesellschaft kann ohne eine wirksame Rechtsgrundlage einmal gewährte Ausschüttungen nicht ohne Weiteres zurückverlangen. Der angebliche Darlehensvertrag wäre allenfalls dann zustande gekommen, wenn beide Parteien den Abschluss eines Darlehens auch tatsächlich gewollt und wirksam vereinbart haben. Kaum ein Anleger wird jedoch jemals seine Absicht erklärt haben, sämtliche Ausschüttungen „nur“ als Darlehen erhalten zu wollen. Etwaige Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrages, die eine solche Absicht beim Anleger unterstellen, dürften unwirksam sein. Denn sie unterfallen dem AGB-Recht und sind daher bereits als sogenannte „überraschende Klauseln“ unzulässig.
Des Weiteren lohnt auch ein prüfender Blick in den Verkaufsprospekt. Unter Umständen verbergen sich dort unzureichende oder unzutreffende Informationen, die beim Leser ein falsches Gesamtbild der Investition vermittelten. Der Anleger hat dann möglicherweise einen Schadensersatzanspruch gegen die „Prospektverantwortlichen“ (z.B. die Fondsinitiatoren). Weiterhin sind auch Ansprüche gegen den Anlagevermittler oder Finanzberater denkbar, wenn diese sich im Zuge des Verkaufsgesprächs eines fehlerhaften Prospektes bedienten, Risiken verschwiegen oder gar niemals einen vollständigen Verkaufsprospekt überreichten.
Gegenwärtig können viele Fondsbeteiligungen auch aufgrund der sogenannten „kick-back“-Rechtsprechung rückgängig gemacht werden. Vor dem Hintergrund eines möglichen Interessenkonfliktes sind demnach insbesondere Banken und Vertriebsgesellschaften verpflichtet, die Höhe ihrer jeweiligen Rückvergütung zu offenbaren. Denn der Anleger soll beurteilen können, ob ein Abschluss der angebotenen Fondsbeteiligung nicht doch im Wesentlichen dem Provisionsinteresse des Verkäufers dient.
Rette sich wer kann! Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein anwaltliches Beratungsgespräch bei einem der Anwälte der KOOPERATION FONDSSCHADEN in jedem Fall. Denn nur so wahrt der Anleger seine Chance, ein bereits „sinkendes Schiff“ rechtzeitig zu verlassen, um sein gefährdetes Vermögen noch zu retten. Die Anwälte unserer Kooperation sind seit Jahren auf die Rückabwicklung von Fondsprodukten spezialisiert.

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