(openPR) Beamte sind überversorgt, gehören zu den wohlhabendsten Beschäftigten dieses Landes und verdanken ihren Reichtum dem Steuerzahler. So klingt es jedenfalls in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) an, die gestern in der Presse veröffentlicht wurde - ganz zufällig zu einem Zeitpunkt, zu dem in Potsdam über die zukünftigen Lohnerhöhungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen verhandelt wird.
In ihrer aktuellen Studie hat das DIW erstmals das Altersversicherungsvermögen in die Untersuchungen einbezogen. Pensionsansprüche und Rentenanwartschaften von Angestellten, Beamten und Selbständigen wurden also zur Berechnung des Vermögens ebenfalls herangezogen. Vorangegangene Studien hätten dies unberücksichtigt gelassen, so das DIW. Wie das Institut allerdings selber eingesteht, haben diese Versorgungsansprüche nur eingeschränkten Vermögenscharakter. Schließlich kann man Alterssicherungsvermögen nicht beleihen und es sich auch nicht vorzeitig auszahlen lassen. Außerdem hat es keinen festgelegten privatwirtschaftlich gesicherten Wert, denn der Rentenwert kann von der Politik jederzeit neu festgelegt werden.
Aber es gibt noch weitaus mehr Schwachpunkte bei den vorgelegten Zahlen:
* Für einen aussagekräftigen Vergleich müssten die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.
* Ebenfalls unberücksichtigt bleibt der höhere Aus- und Vorbildungsstand, den ein „durchschnittlicher“ Pensionär nun einmal hat. Beamte im gehobenen und höheren Dienst haben in der Regel einen abgeschlossenes Studium vorzuweisen. Sinnvollerweise müsste man hier das Vermögen von Akademikern dem von Nicht-Akademikern gegenüberstellen, nicht das von Beamten gegenüber Nicht-Beamten.
* Das Ruhegehalt der Beamten muss noch bis 2040 deutlich höher versteuert werden als die Renten.
* Es ist unzutreffend, dass Beamte nicht zur Finanzierung ihrer Pension beigetragen. Beamte verzichten bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent der Besoldungserhöhung, damit die Dienstherren mit diesem Geld in die Versorgungsrücklagen einzahlen können.
* Die Bruttobezüge von Beamten sind in Hinblick auf die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung seit jeher vom Staat niedriger angesetzt worden als in vergleichbaren Berufen in der freien Wirtschaft.
* Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus vorkommt.
* Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.
"Es ist kein Zufall, dass diese Zahlen gerade jetzt publik gemacht werden“ ist sich Markus Schallenberg, Vorsitzender der dbb jugend nrw, sicher. „Hier wird versucht, mit verkürzten und unseriösen Behauptungen eine Neiddebatte vom Zaun zu brechen. Im Prinzip kann man über alles diskutieren, aber dann sollte man bitteschön auch alle Faktoren berücksichtigen.“ Für eine sachdienliche Diskussion über die Einkommensbedingungen im Öffentlichen Dienst seien die veröffentlichten Zahlen aber denkbar ungeeignet.










