(openPR) Der Compliance-Spezialist hsp stellt in GDPdU-Projekten Schwächen in der Datenqualität der Produktivsysteme fest.
Das Thema Datenqualität ist besonders in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber verstärkt in den unterschiedlichsten Regelungen (z.B. GoBS, GDPdU, KonTraG, Basel II, Solvency II, Sarbanes-Oxley Act, SOX, usw.) verankert worden.
In den Unternehmen findet immer noch zu selten eine Überprüfung der Datenqualität auf Basis der Rohdaten statt. Dadurch sind Schwächen in der Datenqualität fast unvermeidlich. Dies beginnt mit scheinbar einfachen Problemen in der Datenqualität (Vollständigkeits-, Konsistenz- und Formatfehler) bis hin zu fehlerhaft funktionierenden technischen Schnittstellen.
Geschäftsführer Erich Rohland ergänzt: „Im Bereich der GDPdU sind fast alle gängigen Exportformate betroffen. Drucklisten, deren Summen nicht mit den ausgewiesenen Bewegungen übereinstimmen, CSV-Dateien mit Sätzen, deren Feldanzahl abweicht sowie Ausgaben im GDPdU-Beschreibungsstandard, die nicht weiterzuverarbeiten sind. Ein externes Datenarchiv kann die Validierung der Daten übernehmen. Häufig werden schon in unserem GDPdU-Workshop Schwächen in der Datenqualität erkannt.“
Aus den erfolgreich durchgeführten Projekten unterschiedlichster Anforderungen aus verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen kann die hsp GmbH ein breites Leistungsspektrum bei der Verbesserung der Datenqualität anbieten. Mit über 100 Installationen zählt die GDPdU-Komplettlösung Opti.List® zu den Marktführern im Bereich der auswertbaren Datenarchivlösungen. Über die Webseite www.archivierungspflicht.de kann eine kostenlose Info-CD angefordert werden.












