(openPR) Viele Unternehmen verstoßen seit 6 Monaten gegen das Bundesdatenschutzgesetz, weil sie bisher keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Darauf weist der Hamburger Datenschutz- und Sicherheits-Dienstleister Data Secur hin. Das aktuelle Datenschutzgesetz ist bereits seit 2001 in Kraft, es gewährte den Unternehmen eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis zum 22. Mai dieses Jahres. Danach müssen Unternehmen in denen mehr als 4 Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. „Die Vielzahl der gespeicherten Daten, sowie die zunehmende Vernetzung mit dem Internet und den damit verbundenen Risiken erfordern einen besonders sorgfältigen und sicheren Umgang mit den Daten der Bürger“, sagt Thomas Feddersen-Raymond, Geschäftsführer von Data Secur. Der Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und gewährleistet die Einhaltung von Sicherheitsstandards. Unternehmen haben die Möglichkeit mit dieser Funktion einen externen Dienstleister zu beauftragen, das ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, betont Feddersen-Raymond, sein Unternehmen hat sich auf diese Dienstleistung spezialisiert.
Hamburg, 22.11.2004
Anschläge: 1209
Weitere Informationen:
Thomas Feddersen-Raymond
![]()
DATA SECUR
Gesellschaft für Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik mbH
www.data-secur.de
Wilhelm-Stein-Weg 26
22339 Hamburg








