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Solidaritätszuschlag kommt vors Bundesverfassungsgericht

(openPR) SKD rät dem Steuerzahler, nicht auf eine Enscheidung zu warten.

Der Bund der Steuerzahler hat heute in einem Musterprozess vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az.: 7 K 143/08) gegen die dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags durchgesetzt, dass nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, ob dieser Zuschlag zur Einkommensteuer verfassungsgemäß ist.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, meint dazu: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird."
Auch Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH, begrüßt die aktuelle Entwicklung: "Wie zäh sich jedoch solche besonders begründeten Steuern halten können, zeigt schon das Beispiel der Sektsteuer, die ursprünglich Kaiser Wilhelms stolze Flotte finanzieren sollte – und heute noch den Steuerzahler rund 400 Millionen Euro pro Jahr kostet."
Egal wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, es dürfte kaum eine steuerliche Entlastung noch für 2009 bringen.
"Wer jetzt noch effektiv Steuern sparen will, sollte sich beeilen. Um richtig Steuern zu sparen, braucht keiner auf das Bundesverfassungsgericht zu warten, sondern es gilt, von Anfang an steueroptimiert Vermögen aufzubauen", so Monika Fauser.
Die SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH (www.skd-frankfurt.de, Tel. 069-603291400) verfügt über entsprechende Erfahrung und Expertise in diesem Bereich und zeigt auf, wie man sein Geld geschickt und sicher anlegt und gleichzeitig Steuern einspart.
Fragen zu renditestarken steueroptimierten Kapitalanlagen mit Immobilien, erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser, Schiffen und Flugzeugen beantworten die Experten der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH gerne unter 069-603291400 auch telefonisch.

Schlagworte: Steuern sparen, Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Finanzen, Kapitalanlage, Immobilien, SKD Frankfurt

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