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juravendis Rechtsanwälte ++ Lebensmittelrecht - Kostenfreies Rechtslexikon

10.11.200912:29 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Das Lebensmittelrecht reguliert Herstellung, Vertrieb und Bewerbung von Lebensmitteln. Die praktisch unüberschaubare Zahl von Normen auf nationaler und europäischer Ebene lässt sich dabei im wesentlichen auf zwei Grundgedanken zurückführen: Zum einen sollen Lebensmittel sicher, d.h. gesundheitlich unbedenklich, sein. Zum anderen dürfen Lebensmittel nicht irreführend gekennzeichnet und beworben werden. Daneben stellen sich insbesondere bei gesundheitsbezogenen Lebensmitteln häufig Abgrenzungsfragen gegenüber benachbarten Produktkategorien, insbesondere gegenüber Arzneimitteln.
Rechtsgrundlagen im Lebensmittelrecht

Wie wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet beruht das Lebensmittelrecht auf europarechtlichen Vorgaben. Zentrales Regelungswerk ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (sog. Basisverordnung). Daneben besteht eine Fülle von weiteren EG-Richtlinien und Verordnungen. Kernstück des deutschen Lebensmittelrechts ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 01.09.2005, welches das vormalige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) ablöste. Auch das LFGB wird durch unzählige Gesetze und Rechtsverordnungen flankiert bzw. konkretisiert, die nicht zuletzt die europarechtlichen Vorgaben umsetzen.

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