(openPR) Stuttgart, 26. Oktober 2009. Seit dem 1. Oktober 2009 ist die novellierte Energieeinsparverordnung der Bundesregierung in Kraft. Die GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, begrüßt die so genannte EnEV 2009, da sie wesentlich zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in Deutschland beiträgt und so ein wichtiger Meilenstein für den Klimaschutz ist. „Angesicht der aktuellen wirtschaftlichen Situation sollte aber überdacht werden, ob die EnEV 2012, die den Primärenergiebedarf von Gebäuden um weitere 30 Prozent reduzieren soll, erst zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen realisiert wird“, sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Fraglich sei, ob die zusätzliche, für 2012 geplante Energieeinsparung noch in einer vernünftigen Relation zur Wirtschaftlichkeit stünde.
Die aktuelle Gesetzesnovelle der EnEV 2009 zielt darauf ab, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser bei Neubauten und Altbaumodernisierungen um weitere 30 Prozent – im Vergleich zur bisher gültigen EnEV 2007 – zu senken. Durch Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden, den Gebrauch von Klimaanlagen und Nachtstromheizungen sind in bestimmten Fällen auch Eigentümer, die keine Modernisierung planen, zur energetischen Nachrüstung verpflichtet. „Neben den strengeren Richtlinien zur Energieeinsparung bei Gebäuden, die immerhin für knapp die Hälfte des deutschen Energieverbrauchs verantwortlich sind, ist der wesentliche Fortschritt der EnEV 2009 die stärkere Überprüfung des Vollzugs“, erklärt Rainer de Biasi. So müssen ausführende Fachbetriebe nach Erfüllung ihrer Arbeit dem Bauherren schriftlich bestätigen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung eingehalten haben. Verstöße werden durch hohe Geldstrafen geahndet. Als zusätzliche Kontroll-Instanz fungieren nun Schornsteinfeger, die bei Heizanlagen, der Dämmung von Wärmeerteilanlagen sowie dem Einbau von regelbaren Umwälzpumpen einen Überwachungs- und Meldungsauftrag besitzen. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Steigerung der Qualität am Bau bei.
De Biasi ergänzt: „Im Rahmen unserer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung BQÜ durch öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige haben wir unsere Prüfer im Hinblick auf die neuen, komplexen EnEV-Vorschriften geschult sowie Software-Programme zur Erstellung des Energieausweises entsprechend modifiziert.“ Die verschärften Richtlinien der Gesetzesnovelle betreffen in erster Linie Hausbesitzer und Bauherren von Mehrfamilienhäusern, die eine Sanierung oder einen Neubau planen. Einfamilienhausbesitzer sind nur beim Verkauf des Hauses zum energieeffizienten Nachrüsten verpflichtet. „Bei der Einhaltung und richtigen Umsetzung der neuen Vorschriften hilft die GTÜ Bauherren aus Wirtschaft und öffentlicher Hand ebenso wie dem privaten `Häuslebauer´“, so de Biasi weiter. „Die amtlich anerkannten und unabhängigen Sachverständigen übernehmen den administrativen Aufwand von der Planungsphase über den gesamten Bauprozess bis hin zur Schlüsselübergabe, erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte zur wirtschaftlichen Modernisierung und erläutern, welche KfW-Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden können.“ Denn bei energieeffizienter Bauweise und Sanierung vergibt die KfW-Bank attraktive staatliche Förderungen und Darlehen. Die Kosten einer durch die GTÜ durchgeführten Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) betragen etwa 1,5 Prozent der Bausumme einer Immobilie.
EnEV 2009: Bürde oder Asset für Hausbesitzer und Bauherren?
Die restriktiveren Anforderungen an eine energieeffiziente Bauweise bzw. Sanierung erhöhen für Bauherren und Hausbesitzer kurzfristig die Kosten. Neubauten werden sich u.a. aufgrund stärkerer und somit teurerer Dämmstoffe um etwa fünf Prozent verteuern, Sanierungsarbeiten um bis zu zehn Prozent. „Die zusätzlichen Kosten werden sich – insbesondere bei fachgerechter Beratung und maßgeschneiderten Konzepten – in etwa 10 bis 15 Jahren amortisiert haben“, so de Biasi weiter. „Die jährlichen Heizkosten lassen sich durch eine effizientere Dämmung und neue Heizung um bis zu einem Drittel reduzieren.“ Zudem erfährt eine energieeffiziente Immobilie eine Wertsteigerung.
Im Hinblick auf die für das Jahr 2012 vorgesehene EnEV 2012, die den Energieausstoß von Gebäuden um weitere 30 Prozent senken soll, relativiert de Biasi: „Da durch die angespannte wirtschaftliche Situation Bauherren derzeit starken Belastungen ausgesetzt sind, sollte eine weitere Energieeinsparverordnung mit Augenmaß und Zurückhaltung betrachtet werden. Letztendlich ist ein adäquates Verhältnis zwischen Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit entscheidend. Aktuell befinden wir uns bereits auf einem sehr hohen technischen Niveau.“















