(openPR) Die Insolvenzmeldungen einstmals namhafter Unternehmen mehren sich im Zuge der aktuellen Finanzkrise wieder einmal. Betroffen sind davon auch zahlreiche Arbeitnehmer.
Doch welches Recht gilt eigentlich in der Insolvenz?
"Was viele nicht wissen ist, dass es bei dem Grundsatz bleibt, dass die Insolvenz des Arbeitgebers keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts hat!", teilt Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf mit. "Die zum Schutz des Arbeitnehmers bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen treten durch die Sanierungsbedürftigkeit des Arbeitgebers nicht zurück.", erklärt er weiter.
Die Insolvenzordnung enthält aber durchaus einige Sonderbestimmungen. So werden für Teilbereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters erweitert. Zum Beispiel werden die Kündigungsfristen vereinheitlicht und zugleich abgekürzt.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberfunktion mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten. Häufig stellen Insolvenzverwalter einige Arbeitnehmer zunächst von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei. "Das muß aber nicht immer rechtens sein!", so Rechtsanwalt Tobias Ziegler.
In Zahlungsschwierigkeiten steckende Arbeitgeber sind oft mit der Situation überfordert. Auch für betroffene Arbeitnehmer stellen sich eine Vielzahl von Fragen:
- Kann allein wegen der Insolvenz des Arbeitgebers ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?
- Kann man sich gegen eine Kündigung, z.B. durch den Insolvenzverwalter, wehren?
- Welches sind die rechtlichen Konsequenzen eines voläufigen Insolvenzverfahrens und welches die Konsequenzen des eröffneten Insolvenzverfahrens?
- Wie können Gehaltsrückstände erfolgreich gegen den Arbeitgeber und/oder den Insolvenzverwalter durchgesetzt werden?
- Müssen Fristen beachtet werden?
"Die Beantwortung dieser komplexen Fragen kann nicht für jeden Fall einheitlich erfolgen. Jeder Einzelfall bedarf vielmehr stets einer umfassenden Feststellung des jeweiligen Sachverhalts durch den anwaltlichen Berater. Pauschale Aussagen im Rahmen dieser Poblemdarstellung sind daher wenig hilfreich zur Problemlösung.", teilt Rechtsanwalt Tobias Ziegler mit.
Um möglichst keine Rechtsnachteile zu bekommen, sollten sich Betroffene rechtzeitig von einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.






















