openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistungen

Bild: Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistungen
Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler ist Steuerberaterin bei SH+C in Regensburg
Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler ist Steuerberaterin bei SH+C in Regensburg

(openPR) „Ab dem 1. Januar 2010 gelten infolge der Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie geänderte Regelungen für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Orts einer sonstigen Leistung“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Neuregelung betrifft sowohl vom Unternehmen selbst erbrachte Leistungen wie auch empfangene Dienstleistungen mit Auslandsbezug.



Da sich der Anfall von in- oder ausländischer Umsatzsteuer nach dem Leistungsort bestimmt, ist dessen zutreffende Festlegung für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus muss ermittelt werden, ob der Empfänger der ausgeführten Leistung ein umsatzsteuerlicher Unternehmer oder ein Nichtunternehmer ist. Darauf basierend gibt es die folgenden Möglichkeiten, wie sich der Ort der sonstigen Leistung ab dem Jahr 2010 bestimmt:

• Eine Sonderregelung kommt zur Anwendung (z. B. für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück).
• Wird die sonstige Leistung an einen Unternehmer mit Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer ausgeführt, bestimmt sich der Ort danach, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG).
• Wird die sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer ausgeführt, bestimmt sich der Ort danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 1 UStG).

Ab dem 1. Januar 2010 müssen sonstige Leistungen mit Auslandsbezug auch in die Zusammenfassende Meldung (ZM) aufgenommen werden, in der bisher nur innergemeinschaftliche Lieferungen gemeldet werden müssen. Hierzu ist es weiter erforderlich, dass auf Rechnungen für sonstige Leistungen künftig sowohl die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des leistenden Unternehmens wie auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers aufgeführt werden muss.

Nach wie vor kommt das EU-Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen, wenn ein ausländischer Unternehmer eine sonstige Leistung an einen deutschen Unternehmer in Deutschland oder ein deutscher Unternehmer eine sonstige Leistung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat erbringt. Dann schuldet jeweils der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für die erbrachte sonstige Leistung und hat die Abwicklung gegenüber den nationalen Finanzbehörden zu übernehmen. Neu ist allerdings, dass die Anwendung des EU-Reverse-Charge-Verfahrens durch den Leistungsempfänger nunmehr EU-weit durch das Meldeverfahren im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung abgeglichen wird.

„Unternehmer müssen sich auf die geänderte Ortsbestimmung einstellen, da sie im Falle einer falschen Ortsbestimmung gezahlte Umsatzsteuer schlimmstenfalls doppelt schulden können“, erläutert Steuerberaterin Winkler. Erbringt beispielsweise ein ausländischer Unternehmer eine sonstige Leistung an einen deutschen Unternehmer und weist in der Rechnung – entgegen der neuen Ortsbestimmung – unzutreffend deutsche Umsatzsteuer aus, ist trotzdem durch den deutschen Leistungsempfänger das EU-Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden und durch ihn die umsatzsteuerliche Abwicklung vorzunehmen. Zahlt er damit die unzutreffend ausgewiesene Umsatzsteuer an den ausländischen Unternehmer, schuldet er diese nochmals gegenüber den deutschen Behörden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 361292
 146

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg

Bild: Grenzüberschreitende Steuerberater-Kooperationen immer wichtigerBild: Grenzüberschreitende Steuerberater-Kooperationen immer wichtiger
Grenzüberschreitende Steuerberater-Kooperationen immer wichtiger
Die zunehmende Internationalisierung von Unternehmen und Geschäftsbeziehungen fordert mehr denn je auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Viele Mandanten setzen heute eine umfassende Betreuung auch über die Grenze hinweg voraus. Die sogenannten „Big Four“ und internationale Steuerberater-Netzwerke begegnen diesem Trend und bieten ihren Klienten eine weltweite Betreuung. Auch die in den drei bayerischen Städten München, Regensburg und Dachau vertretene Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH+C ist schon seit Jahren Mitglied eine…
Bild: Internationale Steuerexperten tagten in RegensburgBild: Internationale Steuerexperten tagten in Regensburg
Internationale Steuerexperten tagten in Regensburg
Mehr als 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerexperten aus neun Staaten diskutierten im Rahmen des alljährlichen Treffens der deutschsprachigen Kanzleien des Verbunds der AGN International Ltd. in Regensburg über aktuelle Entwicklungen im Doppelbesteuerungsrecht und bei grenzüberschreitenden Abschlussprüfungen. Organisiert wurde das Treffen von der Regensburger Steuerkanzlei SH+C. Die AGN International Ltd. ist ein Verbund von mehr als 200 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften aus 90 Staaten der Welt. E…

Das könnte Sie auch interessieren:

Jahresupdate Steueränderungen 2010
Jahresupdate Steueränderungen 2010
… zwischen Referenten und Teilnehmern fest mit eingeplant“, so die BWRmed!a Akademie. Zu den weiteren Themen, welche auf der Veranstaltung zur Sprache kommen, zählen das Mehrwertsteuerpaket 2010 und die weiteren aktuellen Änderungen bei der Umsatzsteuer, „Was das BilMoG für Ihr Unternehmen wirklich bedeutet“, die Neuerungen in der Sozialversicherung und …
Bild: Habitalix arbeitet als erste Hausverwaltung mit allen Daten onlineBild: Habitalix arbeitet als erste Hausverwaltung mit allen Daten online
Habitalix arbeitet als erste Hausverwaltung mit allen Daten online
… sofort stehen für jede Immobilie detaillierte Informationen zur Mikrolage, zum Beispiel Vergleichsmieten, zur Verfügung. Wie gewohnt bietet Habitalix alle Dienstleistungen einer klassischen Hausverwaltung, neu sind die Informations- und Steuerungsmöglichkeiten, die mit der Online-Plattform möglich sind. Sämtliche Vorgänge sind online nachvollziehbar, …
Gipfeltreffen im Finanz- und Rechnungswesen
Gipfeltreffen im Finanz- und Rechnungswesen
… 17. April 2010 in Bielefeld statt. Bonn, 18. Februar 2010 – Die Wissenslücken zwischen Soll und Haben nehmen zu. Themen wie Wachstumsbeschleunigungsgesetz, EU-Mehrwertsteuerpaket oder Internationale Rechnungslegung werfen in Unternehmen einige Fragen auf. Noch sind viele Entscheider unsicher, wie sich die Neuregelungen auswirken und welche Maßnahmen …
Die neue Umsatzsteuer - Fluch oder Segen?
Die neue Umsatzsteuer - Fluch oder Segen?
… Main) über die aktuellen Umsatzsteuer-Entwicklungen und Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Weitere Themen der Konferenz sind die Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets, die Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Möglichkeiten der Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Das Programm ist im Internet abrufbar: http://www.euroforum.de/dn-umsatzsteuer08 Das …
Zava kooperiert mit Wort & Bild Verlag:  Einlösung von Telemedizin-Rezepten in Apotheken vor Ort ausbauen
Zava kooperiert mit Wort & Bild Verlag: Einlösung von Telemedizin-Rezepten in Apotheken vor Ort ausbauen
… dass jede deutsche Vor-Ort-Apotheke in der Lage ist, elektronische Rezepte zu verarbeiten.„Corona führte zu einer breiten Akzeptanz und einem besseren Verständnis für telemedizinische Leistungen. Sowohl Gesundheitsberufe als auch Patienten haben gelernt, mit den neuen Anwendungen umzugehen. Unser Ziel ist, dass die Apotheke vor Ort in diesen Prozess …
Bild: Seminar zu EU-Neuregelungen in der UmsatzsteuerBild: Seminar zu EU-Neuregelungen in der Umsatzsteuer
Seminar zu EU-Neuregelungen in der Umsatzsteuer
Seit Beginn des Jahres gelten unter dem Namen „Mehrwertsteuerpaket 2010“ neue europäische Regelungen zur Umsatzsteuer. Diese rechtlichen Vorschriften bringen zahlreiche Änderungen wie beispielsweise neue Erklärungspflichten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage bietet die Wirtschaftsakademie in Flensburg am 22. März …
Bild: Veranstaltungshinweis: Vinum Kulinaria 2010Bild: Veranstaltungshinweis: Vinum Kulinaria 2010
Veranstaltungshinweis: Vinum Kulinaria 2010
… von Speise und Wein“ Zeit: Sonntag, 18. April 2010, 18:00 Uhr Ort: Weinpunkt Barth & Lang, Hauptstraße 25, 65347 Hattenheim Preis: 65,– Euro pro PersonLeistungen: Fünf-Gänge-Menü und alle Getränke Für die verbindliche Teilnahme bitte bei Benjamin Gillert telefonisch unter 06723/913-960 beziehungsweise 0160/7205723 oder per E-Mail an anmelden. Weitere …
Richtig handeln und umsetzen - Sondertagung zum EU-Mehrwertsteuerpaket schafft Klarheit
Richtig handeln und umsetzen - Sondertagung zum EU-Mehrwertsteuerpaket schafft Klarheit
… des Dienstleistungsorts und vielfältige Dienstleistungen im Konzerngefüge und bei Transportleistungen. Alle wesentlichen Informationen und Handlungsanweisungen vermittelt die Sondertagung „Das EU-Mehrwertsteuerpaket“ der Haufe Akademie. Von Umstrukturierungen im IT-Bereich und im Rechnungswesen bis hin zu Anpassungen in Einkauf und Vertrieb - wer sich …
Bild: Neues DRG-Abrechnungszentrum in NürnbergBild: Neues DRG-Abrechnungszentrum in Nürnberg
Neues DRG-Abrechnungszentrum in Nürnberg
… elbamed hier jetzt ein weiteres DRG-Abrechnungszentrum. Denn, so Dr. med. René Holm, elbamed-Geschäftsführer: „Unser Unternehmen verzeichnet eine besonders hohe Nachfrage nach Dienstleistungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren und zur Bearbeitung von MDK-Gutachten.“ Die neue Geschäftsstelle in Nürnberg soll eine noch intensivere Betreuung der …
Steueränderungen 2010: Steeb unterstützt Anwender bei den notwendigen Anpassungen von SAP-Installationen
Steueränderungen 2010: Steeb unterstützt Anwender bei den notwendigen Anpassungen von SAP-Installationen
Neues Serviceangebot hilft beim Lichten des Steuerdschungels Abstatt, 11.11.2009: Das sogenannte Mehrwertsteuerpaket 2010, welches die Umsetzung der EU-Umsatzsteuerrichtlinien 2008/8 und 2008/9 einschließt, ist eine der umfangreichsten Gesetzesnovellierungen im Bereich der Umsatzsteuer. Dies bringt auch Konsequenzen für IT-Verantwortliche mit sich. …
Sie lesen gerade: Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistungen