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Neue Verordnung, neue Anforderungen

30.09.200908:29 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Neue Verordnung, neue Anforderungen
Vom Passivhaus über das Effizienzhaus 55 bis hin zum Effizienzhaus 130 – die KfW fördert energieoptimiertes Bauen und Sanieren, jeweils angepasst an die Qualität. Durch die neue EnEV 2009 haben sich d
Vom Passivhaus über das Effizienzhaus 55 bis hin zum Effizienzhaus 130 – die KfW fördert energieoptimiertes Bauen und Sanieren, jeweils angepasst an die Qualität. Durch die neue EnEV 2009 haben sich d

(openPR) Hausbesitzer und Bauherren ab 1. Oktober in der Pflicht

Um rund 30 Prozent wird der Energiestandard bei Neubau und Sanierungen verbessert, wenn ab 1. Oktober die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) greift. Jetzt zum Start gelten auch noch einige Übergangsregelungen bei den Förderprogrammen für Neubau und Sanierung.

Ziel des Gesetzgebers ist den Energieverbrauch von Gebäuden durch die Novelle weiter zu senken, um damit seine Klimaziele zu erreichen. Deshalb gelten ab diesem Donnerstag, dem 1. Oktober neue verschärfte Energiestandards. Das heißt für Hausbesitzer oder Bauherren in der Praxis: Sie sollten sich vor Baubeginn genau informieren, welche Bedingungen sie nun erfüllen müssen, und vor allem welche Förderprogramme sie nutzen können. „Die Verschärfung mutet zwar auf den ersten Blick für manche als ärgerlicher Kostentreiber an, doch bei den heutigen Energiepreisen sind sogar noch deutlich bessere Energiestandards wie zum Beispiel das Passivhaus wirtschaftlich sinnvoll“, betont eza!-Geschäftsführer Martin Sambale. Daher empfiehlt er auch jedem Bauherren und Hausbesitzer, sich unabhängig von der neuen EnEV 2009 nicht an den Mindeststandards zu orientieren, sondern stets die bestmögliche energetische Qualität bei Neubau und Sanierung anzustreben.

Wichtig ist die Novelle für die Förderprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Denn durch die neuen Vorgaben der EnEV 2009 verschieben sich die Energieeffizienzklassen, die über die Förderhöhe entscheiden. Diese sollte man auf alle Fälle beachten, denn unter Umständen kann man schon mit geringem Mehraufwand in eine besser geförderte Effizienzklasse kommen; beispielsweise durch ein paar Zentimeter mehr Wärmedämmung. In einer Übergangszeit bis zum Jahresende können die Förderanträge allerdings sowohl nach der alten EnEV wie auch nach der neuen EnEV 2009 gestellt werden. Und die nächste Stufe der EnEV ist bereits in Arbeit: Ab 2012 ist eine nochmalige Verbesserung der geforderten Energiestandards um weitere 30 Prozent geplant.

Weitere Informationen zur EnEV gibt es im Internet unter www.eza.eu. Eine persönliche Beratung, die gerade im Hinblick auf die Förderung sehr wichtig ist, bieten alle eza!-Energieberater in den 50 Beratungsstellen im Allgäu sowie über das Infotelefon 0180 5333522 (14ct/min).

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