(openPR) Verwaltungsvorschrift zur Stoerfall-Verordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Stoerfall-Verordnung (StoerfallVwV) beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erlaeutert neue Anforderungen, die sich aus dem modernisierten europaeischen Stoerfallrecht und seiner Umsetzung durch die Stoerfall-Verordnung ergeben. Sie ersetzt drei ausser Kraft getretene fruehere Verwaltungsvorschriften und traegt damit zur Rechtsvereinfachung bei.
Die Stoerfall-Verwaltungsvorschrift konkretisiert und erlaeutert die neuen Anforderungen der Stoerfall-Verordnung. Hierzu gehoeren Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Verhinderung von Stoerfaellen, die Einfuehrung und Umsetzung eines Sicherheitsmanagementsystems, die Erstellung eines Sicherheitsberichts sowie die Erfassung, Aufklaerung uns Auswertung meldepflichtiger Ereignisse.
Grundlegend ueberarbeitet gegenueber dem altem Stoerfallrecht wurden die Anforderungen an die Darstellung von Stoerfallablaufszenarien. Anzahl, Art und Randbedingungen der erforderlichen Szenarien wurden in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Damit sollen fruehere Meinungsverschiedenheiten zwischen Behoerden und Betreibern ueber die Frage, welche Szenarien im Sicherheitsbericht zu dokumentieren sind und welche den Gefahrenabwehrbehoerden fuer deren Notfallplanung zur Verfuegung gestellt werden muessen, kuenftig vermieden werden.





