(openPR) Feldkirchen, 28.09.2009 – Das Flexi II-Gesetz erfordert eine klare Trennung von Zeitkonten und Wertguthaben. Dabei kommt es gemäß der neuen gesetzlichen Definition vor allem auf die Zweckbestimmung der Zeitkonten an: Zeitkonten, die – so der Wortlaut des neuen § 7b SGB IV – „nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder den Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen“ verfolgen, stellen in der Regel Wertguthaben dar. Sind diese Ziele gegeben, handelt es sich um „normale“ Zeitkonten, die nicht den Vorschriften zur Insolvenzsicherung unterliegen. Für bereits vor dem 01.01.2009 bestehende Vereinbarungen gab es eine Übergangsfrist bis zum 01.06.2009.
„In Gesprächen mit Kunden machen wir nach wie vor die Erfahrung, dass noch immer zahlreiche Zeitkontenvereinbarungen existieren, die im Hinblick auf das Flexi-II-Gesetz nicht die nötige Klarheit der Zweckbestimmung für die Zeitkonten aufweisen. Dies kann dazu führen, dass Zeitkonten ungewollt die neue Definition des Wertguthabens erfüllen und damit ohne Wissen der Verantwortlichen eine Pflicht zur Insolvenzsicherung entsteht. Gleichzeitig entsteht damit ein persönliches Haftungsrisiko für Vorstände und Geschäftsführer, was den meisten Betroffenen nicht bewusst ist“ so Dr. Burkhard Scherf, Geschäftsführender Partner der Unternehmensberatung Dr. Scherf Schütt & Zander.
Je nach Unternehmensgröße können dies hunderte oder auch zehntausende von Stunden bzw. Millionen von Euro sein, für die diese im Insolvenzfall gerade stehen müssen. „In der Krise gehen derartige Themen oft unter, dabei steigt ja gerade jetzt das Insolvenzrisiko, so dass das Thema eigentlich umso wichtiger sein müsste“, so der Arbeitszeitexperte weiter.
Für Unternehmen bzw. Geschäftsführer, die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet Dr. Scherf Schütt & Zander einen kostengünstigen Flexi-II-Quickcheck zum Festpreis an. Interessierte Unternehmen schicken Ihre Arbeitszeitvereinbarungen an die Experten von Dr. Scherf Schütt & Zander und erhalten innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Analyse über die Flexi-II-Konformität der Arbeitszeitvereinbarung mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Alternativ kann auch ein eintägiger Workshop durchgeführt werden (ebenfalls zum Festpreis), in dem alle mit diesen Fragen befassten Mitarbeiter eines Unternehmens in die Vorschriften von Flexi II eingeführt werden und konkrete Regelungen aus bestehenden Vereinbarungen diskutiert werden.









