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AGEV-Stellungnahme zum Gutachten des Bundesfinanzministeriums

09.08.200612:26 UhrVereine & Verbände

(openPR) Vereine schon jetzt unter verstärktem Druck

München – Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) hat die Vorschläge aus dem Bundesfinanzministerium zur Streichung von Steuerprivilegien von Vereinen mit dem Hinweis auf den schon jetzt verstärkten Druck auf die Organisationen zurückgewiesen. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Mittwoch in München erklärte, ist es schon heute vor dem Hintergrund der drohenden Haftung ausgesprochen schwierig geworden Bürger für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen. Außerdem sind Vereine bereits jetzt ins Visier der Finanzämter geraten und werden verstärkt geprüft.

Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Sie hatte schon vor Monaten davor gewarnt, dass viele der rund zwei Millionen Mitglieder von Vorständen eingetragener Vereine in Deutschland mit einem Bein im Gefängnis stehen. Laut Gesetz sind sie für Schäden, die auf Grund von Fehlverhalten oder Nachlässigkeiten bei der Führung eines Vereins entstehen, persönlich haftbar. Die meisten der ehrenamtlichen Vorstände wissen jedoch nicht, welch grosses Risiko – vergleichbar mit dem des Geschäftsführers eines Unternehmens - sie tragen. „Viele der Vorstände der fast 600.000 Vereine in Deutschland gehen davon aus, dass sie durch Verbände oder Sport- und Haftpflichtversicherungen abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist nicht der Fall“, so die Vereinsexperten, die einen Schutzbrief für Vereine entwickelt haben.

Das Risiko gilt für jeden Verein – egal ob Sportverein, Tierschutzverein, Gesellschaftsverein, medizinische oder akademische Interessenvertretung oder Gesangsverein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften die Vorstandsmitglieder bei vermeidbaren Fehlern mit ihren Privatvermögen. Schon der Deutsche Kulturrat hatte das Haftungsrisiko für ehrenamtliche Vorstände als „unzumutbar“ kritisiert. Er hatte darauf hingewiesen, dass ehrenamtliche Vorstände eines Vereins oder einer Stiftung unbeschränkt mit dem gesamten persönlichen Vermögen gegenüber der Organisation oder gegenüber Dritten – insbesondere der Finanzverwaltung oder den Sozialversicherungsträgern - haften. Dieses „überzogene Haftungsrisiko“ stehe dem Bemühen um ehrenamtliche Engagements entgegen. Der ehrenamtliche Vorstand könne schon bei leichter Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl er die Sachfragen nur selten beurteilen könne.

Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) hat deshalb einen Vereins-Schutzbrief – ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer – entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden. Unter www.agev.info gibt es weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief und Urteile sowie aktuelle News im Internet.

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